Zu Anfang des Jahres traten neue Regeln zur Pauschalierung in Kraft. Nicht nur, dass ab 1.1.2022 nur noch Betriebe pauschalieren dürfen, die einen Vorjahresumsatz von weniger als 600 000€ haben, auch soll der Pauschalierungssatz, der zurzeit bei 10,7% liegt, regelmäßig überprüft werden.
Eine solche Überprüfung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium im Auftrag des Bundesfinanzministeriums nun durchgeführt, wie Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner die große Koalition am 12. Mai informierte. Darin kommt das Ministerium zu dem Ergebnis, dass die Vorsteuerbelastung im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nur bei 9,6% lag und damit um mehr als ein Prozentpunkt unter dem Durchschnittssatz von 10,7%. Die Pauschale soll aber so bemessen sein, dass sie die Vorsteuerbelastung der Landwirte abbildet. Sprich: Nach dieser Bewertung ist der Pauschalierungssatz zu hoch. Daher wird, wie Frau Klöckner weiter informierte, das Bundesfinanzministerium eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorschlagen, wonach sich der Pauschalierungssatz zum 1.1.2022 von 10,7 auf 9,6% verringern soll.
Experten rechnen damit, dass der Gesetzesvorschlag durchkommt, der Pauschalierungssatz dementsprechend tatsächlich auf 9,6% sinkt – und dann erst einmal bis zur nächsten Bewertung so niedrig bleibt.