Landwirte auf Bodenmarkt stärken

Ein Gesetzentwurf soll landwirtschaftliche Bodenmärkten transparenter machen - unter anderen mit einer Preisstatistik für den Bodenmarkt, die Aufschluss über die Käufer und Verkäufer gibt.

In der Preisstatistik für den Bodenmarkt soll künftig zu sehen sein, ob Käufer und Verkäufer Landwirte sind oder nicht. Das soll bei der statistischen Erfassung der Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke abgefragt werden. Darüber hinaus soll die getrennte Erfassung und Ausweisung von Kaufwerten für Ackerland und Dauergrünland zum festen Bestandteil gehören. Bislang werden Kaufpreise lediglich für die Fläche landwirtschaftlicher Nutzung (FdlN) insgesamt ausgewiesen. Diese Anpassungen sieht der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat.

Transparenz auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte sich eigenen Angaben zufolge für die Neuregelungen eingesetzt, um die Transparenz auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten zu leisten und letztlich der landwirtschaftlichen Nutzung von Agrarflächen Vorrang einzuräumen.

„Die Äcker sollen bei unseren Bauern bleiben – nicht zu Spekulationsobjekten werden“, erklärte Ressortchefin Julia Klöckner. Die von ihrem Haus initiierten Maßnahmen seien ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung und Aktivitäten außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt besser beurteilen und kontrollieren zu können. Klöckner sprach von einem „Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden, familiengeführten Landwirtschaft“.

Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie die nationale Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Datenanforderungen aus europäischen Verordnungen zur Preisstatistik zu erfüllen und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Unter anderem dient die Vorlage der Umsetzung der europäischen Verordnung über die Erdgas- und Strompreiserhebung. Federführend für das Gesetzesvorhaben ist das Bundeswirtschaftsministerium.

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