Ermäßigter Steuersatz für Dürreversicherungen kommt

Von 19 % runter auf 0,03 %: Der Finanzausschuss des Bundestages hat den vergünstigten Steuersatz für Dürreversicherungen beschlossen.

Der ermäßigte Steuersatz für Dürreversicherungen kommt rückwirkend zum 1. Januar 2020. Der Finanzausschuss des Bundestages hat heute beschlossen, die Versicherungsteuer für das Risiko „Dürre“ von 19 % auf 0,03 % abzusenken. Die Neuregelung ist Bestandteil einer Novelle des Wertpapierhandelsgesetzes, das der Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung beschließen wird.

Signal zur betrieblichen Eigenvorsorge

„Wir geben ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann. Die landwirtschaftlichen Betriebe könnten sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern.

Die CDU-Politikerin begründete die Kopplung der Steuermäßigung an die Novelle des Wertpapierhandelsgesetzes mit dem dringenden Handlungsbedarf in dieser Sache. Da das Versicherungsteuergesetz erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werde, bestehe die Gefahr, dass die Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten. „Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass die Begünstigung rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt und damit auch jene Versicherungsnehmer begünstigt werden, die bereits jetzt einen Versicherungsschutz haben“, betonte Tillmann.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte den Beschluss des Finanzausschusses: „Es freut mich, dass unser Vorschlag, Dürreversicherungen zur Unterstützung der Bauernfamilien erheblich geringer zu besteuern, nun umgesetzt wird“, so die Ministerin. Der ermäßigte Steuersatz sei der richtige Weg, um eigenverantwortlich vorzubeugen und in der Not unbürokratisch zu helfen. Die Versicherungswirtschaft könne bestehende Versicherungsangebote auf dieser Basis nun attraktiver gestalten.“

Mehr zum Thema:

Gegen Dürre versichern

von Carolin Lülf

Nach zwei Trockenjahren wünschen sich viele Landwirte eine Versicherung gegen Dürre. Unter welchen Kriterien sie greift, erläuterten Mitarbeiter der Vereinigten Hagel beim gemeinsamen Winterforum...

Die Koalition hat sich auf einen ermäßigten Steuersatz für Dürreversicherungen verständigt. Die Steuer soll von 19 % auf 0,03 % abgesenkt werden.

Boden weiterhin zu trocken

von Dr. Tobias Heggemann, Landwirtschaftskammer NRW

Die reichlichen Niederschläge der vergangenen Tage haben zwar zu Pfützen auf dem Acker geführt, der Unterboden ist aber immer noch zu trocken.