Vergünstigter Steuersatz für Dürreversicherungen

Die Koalition hat sich auf einen ermäßigten Steuersatz für Dürreversicherungen verständigt. Die Steuer soll von 19 % auf 0,03 % abgesenkt werden.

Der bereits seit längerem in Aussicht gestellte ermäßigte Steuersatz für Dürreversicherungen ist nun offenbar in trockenen Tüchern. Unionsangaben zufolge haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die Versicherungssteuer für das Risiko „Dürre“ von 19% umgehend auf 0,03% abzusenken.

Dürreschäden aufgenommen

Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland habe die Koalition veranlasst, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen auch explizit Dürreschäden in den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse im Versicherungssteuergesetz mit aufzunehmen, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Union, Antje Tillmann. Mit der Gesetzesänderung werde die Möglichkeit geschaffen, Versicherungen gegen Dürreschäden versicherungssteuerlich genauso zu behandeln wie Versicherungsverträge zur Absicherung gegen die übrigen Wetterelementargefahren.

Die Koalition gebe damit ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge. „Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern“, betonte Tillmann.

Um das zu erreichen, soll die Absenkung im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien“ geregelt werden. Ein baldiges Inkrafttreten wäre fraglich gewesen, hatte man auf die Novelle des Versicherungssteuergesetzes gewartet, die erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll.

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