Umweltministerium NRW

EPS: Neuer Praxisleitfaden

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat einen Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner (EPS) veröffentlicht.

Der Kontakt mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) kann aufgrund der "Brennhaare" schwere gesundheitliche Folgen haben. Der Praxisleitfaden richtet sich an Städte und Gemeinden und zeigt ihnen Möglichkeiten zur Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung des EPSs auf. Er soll die Akteure in die Lage versetzen, auf die mit der Verbreitung einhergehenden Probleme zum Schutz der Bevölkerung angemessen zu reagieren.

Die 40-seitige Publikation ist ausschließlich online unter folgendem Link verfügbar:
www.wochenblatt.com/eps-leitfaden

Maßnahmen

Zu den im Leitfaden vorgestellten Maßnahmen gehören die Förderung von Vögeln und anderen natürlichen Gegenspielern, der Einsatz von Fallen, das Entfernen der Gespinstnester und der zeitlich begrenzte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden. Darüber hinaus gibt die Broschüre Empfehlungen zur Staffelung der Maßnahmen je nach Gefährdung, zur richtigen Schutzausrüstung und zu Warnhinweisen für die Öffentlichkeit.

Spezialfirmen beauftragen

Die Ministerien raten dringend dazu, sich von den Raupen, deren Nestern und Häuten fernzuhalten. Dazu zählt auch, nicht auf eigene Faust Maßnahmen im privaten Garten oder Wald durchzuführen. Liegt ein Befall vor, sollte der Eigentümer eine Spezialfirmen beauftragen. Gleiches tun Kommunen bei Nestern im öffentlichen Raum. Ungeachtet dessen ist es ratsam, das Ordnungsamt der zuständigen Kommune zu informieren, damit die befallenen Stellen kartiert werden kann. In einigen Kommunen existieren für diese Meldungen bereits Online-Portale.

An der inhaltlichen Erarbeitung des Leitfadens waren das Umweltministerium, das Gesundheitsministerium, Kommunen, die Landwirtschaftskammer und der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beteiligt.

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