Änderung Bundesnaturschutzgesetz

Bundesrat erleichtert Abschuss von Wölfen

Der Bundesrat hat grünes Licht für einen erleichterten Abschuss von auffälligen Wölfen gegeben: Nutztierrisse müssen nicht mehr einem bestimmten Wolf zugeordnet werden. Wölfe dürfen solange erlegt werden, bis die Risse aufhören.

Der Abschuss von auffälligen Wölfen wird erleichtert. Der Bundesrat hat heute grünes Licht für das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben. Wölfe können künftig nach Angriffen auf Nutztiere leichter abgeschossen werden - auch dann, wenn nicht klar ist, welcher Wolf genau für den Riss verantwortlich ist. Wölfe dürfen nach der Gesetzesänderung nun so lange geschossen werden, bis es keine weiteren Schäden mehr gibt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits Ende vergangenen Jahres gebilligt.

In einer Entschließung bekräftigt die Länderkammer zugleich ihre Forderung nach Einführung einer Weidetierprämie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gefördert und zugleich mit der Unterstützung der Weidetierhaltung ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.

Wichtiges Signal für Tierhalter

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies zeigt sich erleichtert über die Bundesratsentscheidung: „Damit kommen wir unserem Ziel näher, mit einem nationalen Wolfsmanagementplan Kriterien und Methoden zu entwickeln, mit der die Zahl der Tiere in Niedersachsen reguliert werden kann.“ Mit dem veränderten Bundesnaturschutzgesetz sei es nun möglich, „einen Plan zu entwickeln, wo Wölfe leben können“, so der Minister in seiner Rede in der Länderkammer. Auf der anderen Seite könne man in Zukunft klar definieren, wo der Wolf zu einer immensen Gefahr werde.

Der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Dirk Toepffer, wertete die Bundesratsentscheidung als „ein unglaublich wichtiges Signal an alle Tierhalter in Niedersachsen“. Sie zeige, der Staat stelle sich hinter die Menschen, deren Schafe und Rinder, die dem Wolf trotz massiver und teurer Schutzmaßnahmen immer wieder zum Opfer fielen.

Aus Sicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) stellt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes indes nur einen ersten Schritt im Sinne von Deichschutz und Nutztieren dar. Der DJV fordert ein umfassendes Handlungskonzept. Klare gesetzliche Regelungen für den Schutz von Jagdhunden seien notwendig. Der Verband spricht sich unter anderem für die Einrichtung von Wolfsausschlussarealen aus.

Mehr zum Thema:

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Bundestag erleichtert Abschuss von Wölfen

von Agra-Europe

Der Abschuss von Wölfen wird erleichtert. Als jagdbare Art im Bundesjagdgesetz wird der Wolf jedoch nicht aufgenommen.

Schützen Sie Ihre Tiere vor dem Wolf

von Moritz Specht und Fides Marie Lenz,Landwirtschaftskammer NRW

Wer seine Schafe, Ziegen oder Gehegewild effektiv vor Wölfen schützen will, muss sorgfältig zäunen. Zaunbau und Schutzhunde werden gefördert, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Nicht nur Schafe, sondern auch Rinder und Pferde auf der Weide sind für Wölfe potenzielle Beute. In Südwestfalen sorgen sich die Landwirte um die Sicherheit ihrer Tiere. Fördermittel für Zäune...