Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Bundestag erleichtert Abschuss von Wölfen
Der Abschuss von Wölfen wird erleichtert. Als jagdbare Art im Bundesjagdgesetz wird der Wolf jedoch nicht aufgenommen.
Der Abschuss von Wölfen wird erleichtert. Das ist das Ziel einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die der Bundestag am gestrigen späten Nachmittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der FDP, den Wolf als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Erfolglos blieb auch ein Entschließungsantrag der Linken. Darin wurde unter anderem gefordert, einen Rechtsanspruch auf Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen bundeseinheitlich festzulegen.
Abschuss bei "ernsten" Schäden
Laut der beschlossen Neuregelung zum Umgang mit dem Wolf kann ein Abschuss bereits genehmigt werden, wenn bei Nutztierrissen „ernste“ landwirtschaftliche oder sonstige Schäden vorliegen. Betroffene Betriebe müssen damit nicht mehr in ihrer Existenz gefährdet sein, bevor eine Entnahme möglich ist, wie das bei der bisherigen Formulierung „erhebliche Schäden“ der Fall ist. Dadurch können auch Schäden für Hobbyhalter einen Abschuss rechtfertigen.
Zudem dürfen einzelne Tiere aus einem Rudel auch dann getötet werden, wenn der schadensverursachende Wolf nicht sicher festgestellt werden kann. Der Abschuss muss aber in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissen stehen. Dies kann „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden. Im Extremfall kann damit ein ganzes Rudel ausgemerzt werden.
Mehr Rechtssicherheit
Für den Berichterstatter der Unionsfraktion, Hermann Färber, ist die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ein wesentlicher Schritt für einen besseren Schutz der Weidetiere. Ob er ausreichend sei, werde zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerten sein.
Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Susanne Mittag, sieht die Neuregelung als einen Beitrag, die Debatte um den Wolf in Deutschland wieder zu versachlichen. „Wir schaffen mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von Problemwölfen, ohne den Wolf als streng geschützte Art in Frage zu stellen“, so Mittag. Gleichzeitig bekämen die Schafhalter mehr Sicherheit.