Die niedersächsische Landesregierung hat in der vergangenen Woche einer Änderung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) zugestimmt. Bisher durften auf „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft“ auch in benachteiligten Gebieten keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden. Dies soll zukünftig zwar weiter vermieden werden, wird mit der Änderung aber möglich.
Landesentwicklungsplan anpassen
In NRW hatte die Landesregierung zunächst benachteiligte Gebiete für den Bau von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA), die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, freigegeben. Nun soll auch der Landesentwicklungsplan so angepasst werden, dass die Flächenkulisse für PV-FFA maßvoll erweitert wird. Hochwertige Ackerböden und Flächen, die eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund haben, sollen aber Grenzen bilden. Mehrfachnutzungen wie Agri- und Floating-PV sollen möglich sein.
NRW: Windenergie
Um die erneuerbaren Energien auszubauen und gleichzeitig die Interessen von Bevölkerung und Umwelt zu wahren, möchte die NRW-Landesregierung den Landesentwicklungsplan (LEP) auch im Bereich Windenergie ändern:In den Regionalplänen sollen genügend Flächen gesichert werden (2 %-Flächenziel des Bundes). Die 1500 m-Abstandsvorgabe zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung wird aufgehoben. Die Erzeugung von Windenergie soll auf Kalamitäts- und beschädigten Forstflächen möglich sein. Die Spielräume des Arten- und Naturschutzes sollen genutzt und vergrößert werden.Die Landesregierung möchte die Änderung im ersten Halbjahr 2024 im Landtag einbringen.
Während der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen die Möglichkeit auch auf „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft“ PV-FFA zu bauen, als notwendig begrüßte, steht das Landvolk Niedersachsen den Änderungen ablehnend gegenüber. Die Vorbehaltsflächen, so das Landvolk, dienen der Sicherung der Ernährungsgrundlage. Es sei originäre Aufgabe der Raumordnung dies sicher zu stellen. „Der Ausbau der Photovoltaik auf der Freifläche birgt erhebliche Gefahren im Hinblick auf den Flächenverbrauch und für den landwirtschaftlichen Pachtmarkt“, erklärte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Die Flächen würden zwingend für eine klimaschonende Versorgung der Bevölkerung benötigt.
Wertschöpfung der Energiewende
Vor etwa einem Jahr hatte der WLV ein Positionspapier zum Thema Photovoltaik auf Freiflächen herausgegeben. Die Errichtung von PV-FFA soll danach auf landwirtschaftlichen Vorrangflächen ausgeschlossen sein. Dennoch sieht der WLV die Erfordernisse der Energiewende und wünscht sich neben der Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange eine Teilhabe an der Wertschöpfung der Energiewende.
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