Mediale Kritik beim Vfl Osnabrück

„Lohnabzug für Steak-Esser“

Nicht fußballerische Leistungen, sondern Schlagzeilen wie „Lohnabzug für Steak-Esser“ bescheren dem VfL Osnabrück gerade Aufmerksamkeit – eine Mediendebatte um Vertragsklauseln.

Der „Verein für Leibesübungen von 1899 e.V.“ in Osnabrück, besser bekannt unter dem Kürzel VfL Osnabrück, hat 2021 begonnen, in seinen Arbeitsverträgen eine Klausel einzuführen. Darin verpflichten sich die Unterzeichner, „die enkeltaugliche Ausrichtung des Klubs aktiv zu unterstützen und für gemeinwohlorientierte Aktivitäten zur Verfügung zu stehen“, wie der Sportverein auf seiner Homepage am 10. August dieses Jahres erläutert hat. Ziel sei es vor allem, die Mitarbeiter zu sensibilisieren, CO2-Emissionen zu reduzieren oder zu vermeiden.

40 Personen und damit zwei Drittel der hauptamtlich tätigen Belegschaft haben inzwischen Verträge mit dieser Klausel. Sie laut VfL-Homepage vor, dass „direkt vom Gehalt“ ein monetärer Wert abgezogen wird. „Eingeflossen in die individuelle Berechnung sind hier unter anderem die Länge des Arbeitsweges, wie dieser zurückgelegt wird oder auch Aspekte wie vegane oder vegetarische Ernährungsgewohnheiten.“

Das Privatleben ist tabu
Vor gut einer Woche erhob sich plötzlich ein Sturm medialer Kritik. Arnd Diringer, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg, sprach in der Tageszeitung „Die Welt“ vom „Lohnabzug für Steak-Esser“ und diagnostizierte eine „gefährliche Umerziehung beim VfL Osnabrück“. Diringers Einwand: Das alles könne man „natürlich gut finden“, aber: „Auch ein Fußballverein muss sich an das Recht halten, wenn er sich politisch positioniert – als Arbeitgeber auch an das Arbeitsrecht.“
Einen Arbeitgeber gehe es nichts an, was seine Mitarbeiter privat machen. Davon gebe es nur wenige Ausnahmen, die mit der geschuldeten Arbeitsleistung eng verknüpft sein müssen. „Die Essgewohnheiten und der Wohnort zählen bei den Arbeitnehmern eines Fußballvereins ganz sicher nicht dazu.“
Das heiße nicht,...