Kurz vor Ablauf der Klagefrist am 30. Dezember haben die Interessengemeinschaften (IG) „Gerechte Messstellen“ aus Petershagen und „Grundwasserkörper Boker Heide und 308/Niederung der Ems“ aus Delbrück jetzt ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster angestrengt. Parallel wird an einer Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Minden gearbeitet.
Messstellen mit Mängeln?
Die eng zusammenarbeitenden Interessengemeinschaften werden von Landwirten aus der Region Petershagen-Hille-Minden bzw. Delbrück, Hövelhof, Scharmede und Thüle getragen. Die Bauern dort haben erhebliche Grundsatzzweifel an der Eignung der vom Land Nordrhein-Westfalen in ihrer Region verwendeten Grundwassermessstellen, auf deren Basis umfangreiche rote Gebiete ausgewiesen wurden.
Untermauert wird die Skepsis gegenüber dem behördlichen Vorgehen durch zwei von den IG in Auftrag gegebene, geologische Gutachten: Dieses bescheinigen etlichen Messstellen in den roten Gebieten grobe Mängel. Diese entsprächen nicht den Anforderungen des technischen Regelwerkes, weil beispielsweise die obligatorische Sperrschicht aus Ton fehlt und die Nitratwerte daher durch Fremdeinflüsse verfälscht werden können, so die Kläger.
Richter prüfen Sachlage
Ob dadurch die gesamte Gebietsausweisung fehlerhaft ist, müssen jetzt die Richter in Münster prüfen. Die Bauern wollen jedenfalls nicht länger mit weitgehenden Bewirtschaftungsauflagen für Nitrateinträge büßen, die sie nicht zu verantworten haben, erklärt IG-Vorsitzender Heiner Müller aus Petershagen.
Ziel sei es vielmehr, zu einer nachvollziehbaren und fachlich gerechten Ausweisung nitratbelasteter Gebiete zu kommen, wobei einzelbetrieblich immer die Möglichkeit bestehen müsse, durch geeignete Maßnahmen von pauschalen Beschränkungen befreit zu werden, ergänzt sein Delbrücker Pendant Hubertus Hüllmann.
Weitere Infos zum Thema finden Sie in Kürze auf der IG-Internetseite.
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