Wasserknappheit

Illegale Brunnen in NRW?

Wer denkt, illegal gebohrte und betriebene Brunnen gäbe es hier nicht, der irrt. Wir haben bei allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW nachgefragt.

Das Anlegen eines Brunnens, sprich die Entnahme von Grundwasser, ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Wie nicht anders zu erwarten, müssen einige Formalien eingehalten werden. Das gilt auch für kleine Brunnen zur Bewässerung des Gartens. Grundsätzlich muss jeder Brunnen bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Interessant dabei: Die zuständigen Behörden nehmen diese Angaben teils nur zur Kenntnis, speichern sie aber nicht. So verfahren immerhin zehn (Borken, Coesfeld, Gütersloh, Märkischer Kreis, Münster, Olpe, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Steinfurt, Warendorf und Wesel) der 40 Kreise und kreisfreien Städte aus NRW, die uns geantwortet haben. Die Stadt Essen teilte mit, dass bei ihnen keine Anzeigepflicht für Brunnen bestünde.

Ohne Erlaubnis kostet bis zu 50  000€

Je nach Größe des Bohrvorhabens reicht die bloße Anzeige nicht aus. Es braucht eine Erlaubnis, von der Entnahme, wobei solche „für den...