Das Anlegen eines Brunnens, sprich die Entnahme von Grundwasser, ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Wie nicht anders zu erwarten, müssen einige Formalien eingehalten werden. Das gilt auch für kleine Brunnen zur Bewässerung des Gartens. Grundsätzlich muss jeder Brunnen bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Interessant dabei: Die zuständigen Behörden nehmen diese Angaben teils nur zur Kenntnis, speichern sie aber nicht. So verfahren immerhin zehn (Borken, Coesfeld, Gütersloh, Märkischer Kreis, Münster, Olpe, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Steinfurt, Warendorf und Wesel) der 40 Kreise und kreisfreien Städte aus NRW, die uns geantwortet haben. Die Stadt Essen teilte mit, dass bei ihnen keine Anzeigepflicht für Brunnen bestünde.
Ohne Erlaubnis kostet bis zu 50 000€
Je nach Größe des Bohrvorhabens reicht die bloße Anzeige nicht aus. Es braucht eine Erlaubnis, von der Entnahme, wobei solche „für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs [...] soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind“ (§46 WHG) davon ausgenommen sind. Wer die erforderliche Erlaubnis nicht beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50 000 € geahndet werden kann.
Zwei Drittel der Kreise berichten, seit 2010, zumindest in Einzelfällen, solch illegale Brunnen in privaten und Schrebergärten aber auch bei landwirtschaftlichen Nutzern festgestellt zu haben. Die Behörden selbst entdecken solch illegale Bohrlöcher nur selten. Überwiegend melden aufmerksame Bürger sie. Die Verwaltungsmitarbeiter selbst finden solche Anlagen, wenn, nur zufällig im Rahmen von Vor-Ort-Terminen.
Kontrollinstanz – Fehlanzeige
Eine staatlich funktionierende Kontrollinstanz scheint es hierzulande also nicht zu geben. Und dass, obwohl einige internationale Wissenschaftler davon ausgehen, dass Deutschland in den vergangenen 20 Jahren Wasser im Umfang des Bodensees verloren hat. Einer von ihnen ist Professor Jay Famiglietti, geschäftsführender Direktor des Global Institute for Water Security an der Universität von Saskatchewan, Kanada. Er hat Bilder der Grace-Satelliten ausgewertet. Sie messen die Veränderungen der Schwerkraft der Erde, die zum Beispiel durch den unterschiedlichen Wassergehalt entstehen. Famiglietti sagt: „Der Wasserrückgang in Deutschland beträgt etwa 2,5 Gigatonnen (…) im Jahr. Damit gehört es zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit.“ Wir sprechen von Verlusten von etwa 8,11 l pro m2 und Jahr.
Ins gleiche Horn stößt das Recherchenetzwerk Correctiv, das 2022 den Grundwasseratlas veröffentlichte. Darin stellen sie fest, dass die Grundwasserstände seit 1990 eher sinken als steigen. In NRW, Thüringen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sinken die Pegel demnach an jeder dritten Messstelle. Das Netzwerk zitiert einen Sprecher des Bundesumweltministeriums: „Wir müssen uns sicher auch in Deutschland von der Gewissheit verabschieden, dass Wasser immer und überall in scheinbar unbegrenzter Menge zur Verfügung steht.“
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