Ökologische Aufzucht

Grünauslauf für Junghennen: Gesundheit leidet

Die neue EU-Öko-Verordnung soll zwar erst 2022 scharf gestellt werden, doch treiben die Regelungen Junghennen-Aufzüchtern schon jetzt die Sorgenfalten auf die Stirn. Ein Grünauslauf wird Pflicht.

In der EU-Öko-Verordnung wurde erstmals die Aufzucht von Junghennen geregelt. Verpflichtend ist jetzt ein Grünauslauf von 1 m2/Tier – im Sommer wie im Winter und vom frühestmöglichen Alter an. Die für Bestandsbetriebe eingeräumte Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2028 gilt zudem nur, wenn bereits jetzt die notwendige Fläche um die Ställe herum vorhanden ist.

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1m2 Grünauslauf für jede Junghenne

„Das ist fast unmöglich“, skizzierte Babette Sauerland, die in der Betriebsleitung auf dem Hof Südbrock tätig ist und dort die Demeter-Geflügeltagung ausrichtete. Schon jetzt haben die Junghennen auf dem Hof Zugang zu einem Auslauf. „Dieser ist hygienisch einwandfrei auf Betonboden eingerichtet und kann gereinigt und desinfiziert werden“, erläuterte Sauerland. Auf dem Hof Südbrock sind 40 000 ufzuchtplätze vorhanden. Der Betrieb ist nach Bioland- und Demeter-Richtlinien zertifiziert. Von Verbandsseite sei eine Überdachung der Ausläufe verlangt worden, diese Investition habe Südbrock eine halbe Million Euro gekostet. „Jetzt wird aber Grün und freier Himmel gefordert“, empörte sich Sauerland über die Kehrtwende. Aufgrund der engen baulichen Anordnung auf dem Hof – viele Gebäude sind Altgebäude – könne aktuell nicht einmal für 10 % der Tiere ein Grünauslauf ermöglicht werden....


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