Überbrückungshilfe für Landwirte

Frist beachten - es droht Rückzahlung

Coronahilfen: Die Bescheide wurden nur vorläufig erteilt. Die endgültige Höhe der Fördergelder wird anhand der Schlussrechnung ermittelt. Die Frist ist nach aktuellem Stand der 31. Dezember 2022.

Mit den Coronahilfen (korrekt: pandemiebedingte Wirtschaftshilfen) unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte in Zeiten der Pandemie finanziell. Auch Landwirten, deren Umsätze coronabedingt jeden Monat mindestens 30% gegenüber zum Referenzmonat im Jahr 2019 einbrachen, hatten Anspruch auf die Hilfen.

Die Bescheide wurden nur vorläufig erteilt. Die endgültige Höhe der Fördergelder wird anhand der Schlussrechnung ermittelt. Es können sich Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen ergeben. Arno Ruffer, Steuerberater der BSB aus Münster, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Schlussabrechnung.

Bis wann muss die Schlussabrechnung erstellt werden?

Die Schlussabrechnung muss nach derzeitigen Informationen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 vorgelegt werden. Sie erfolgt wie die...