"Tierwohlmilliarde" für den Umbau der Schweinehaltung

Fördergeld für Tierwohlställe

Die Bundesregierung will den Um- bzw. Neubau von Schweineställen der Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ in den kommenden Jahren mit rund 1 Mrd. € fördern.

Bis zum 1. August 2024 müssen alle Mastschweine haltenden Betriebe in Deutschland den zuständigen Behörden ihre Haltungsform gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) mitteilen. Zur Auswahl stehen fünf verschiedene Haltungsformen in einem vom Gesetz­geber festgelegten System (siehe Übersicht 1).

Welche Behörde diese Meldungen entgegennimmt, ist allerdings noch nicht geklärt. Das Wochenblatt wird berichten, sobald die Details geregelt sind. Darüber hinaus müssen sich die heimischen Sauenhalter weiter mit der zukünftigen Ausgestaltung ihrer Deck- und Abferkelbereiche auseinandersetzen, um die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erfüllen.

Förderung in zwei Schienen

In dieser Situation will die Bundes­regierung die Tierwohlstandards in der Schweinehaltung verbessern und den Umbau zu höheren Haltungsformen finanziell unterstützen. Dazu wurde das „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ erarbeitet, welches die EU-Kommission Ende Januar notifiziert hat.

Auf Nachfrage im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) heißt es, Ziel sei ein Start der Investitionsförderung zum 1. März und der laufenden Förderung zum 1. April. Das BMEL habe die dafür notwendige Veröffent­lichung im Bundesanzeiger in die Wege geleitet. Daher ist in Kürze mit einer Bekanntgabe der Förderrichtlinien zu rechnen.

Ob sich hier noch ­Details ändern bzw. genauer definiert werden, bleibt abzuwarten. Die Grundzüge der auch als „Tierwohlmilliarde“ bezeichneten Beihilfe stehen jedoch fest und sollen hier schon einmal dargestellt ­werden, damit sich interessierte Schweinehalter informieren können.

Außenklima ist Bedingung

Grundsätzlich wurde das Förderinstrument geschaffen, um Betriebe zu unterstützen, die ihre Mastställe gemäß der Stufen 3 bis 5 („Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“) entwickeln möchten oder einen Um- oder Neubau des Sauenstalls planen.

Das Förderprogramm teilt sich auf in eine investive Förderung und die Förderung laufender Mehrkosten. Das soll die erhöhten Produktionskosten teilweise kompensieren. Beide Teile können unabhängig voneinander beantragt werden.

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2033 und ist insgesamt mit 675 Mio. € für die Investitionen (verteilt auf die Jahre 2024 bis 2027) sowie 325 Mio. € für die laufenden Mehrkosten ausgestattet. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

„Windhundverfahren“

Die eingehenden Anträge werden im sogenannten Windhundverfahren bearbeitet. Dafür muss eine gegebenenfalls notwendige Baugenehmigung bereits vorliegen. Zur Antragstellung bei der investiven Förderung ist – ähnlich wie beim Agrar­investitionsförderprogramm (AFP) – eine „sachverständige Person“, also zum Beispiel ein Betreuer und auch ein Investitionskonzept, erforderlich.

Die Förderung der laufenden Mehrkosten muss bis zum 31. März des jeweiligen Förderjahres beantragt werden. Die Bewilligung gilt immer nur für dieses Jahr. Eine fortlaufende Gewährung soll jedoch gesichert sein. Anschließend kann für das nächste Jahr erneut ein Förderantrag gestellt werden.

Voraussetzung ist die...