Flexible Aushilfskräfte - weniger Personalkosten

Ferienjobs – was gilt es zu beachten?

Schüler sind flexible Aushilfskräfte, die in der Urlaubszeit Teile der Stammbelegschaft vertreten oder einen zusätzlichen Personalbedarf abdecken können. Was müssen Arbeitgeber beachten?

Die Sommerferien haben begonnen. Ideal für Schülerinnen und Schüler, um mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig Einblick in die Berufswelt zu erhalten. Was es dabei zu beachten gilt, teilt der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V., WLAV, wie folgt in seinem aktuellen Rundschreiben mit.

Flexible Aushilfskräfte - weniger Personalkosten

Schülerinnen und Schüler sind flexible Aushilfskräfte, die in der Urlaubszeit Teile der Stammbelegschaft vertreten oder einen zusätzlichen Personalbedarf abdecken können. Durch die regelmäßig bestehende Sozialversicherungsfreiheit verursachen diese Aushilfskräfte zudem weniger Personalkosten.

Kurzfristig Beschäftigte sind rentenversicherungsfrei

Beschäftigungen von Schülern allgemeinbildender Schulen, die in den Ferien oder während des Schulbesuchs ausgeübt werden, sind regelmäßig dann in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig, wenn sie geringfügig entlohnt oder kurzfristig sind....