Der Windenergie-Erlass aus Mai 2018 regelt, wo im nordrhein-westfälischen Wald Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Als Faustregel hat die schwarz-gelbe Landesregierung festgelegt, dass Windenergieanlagen einen Abstand von 1000 m zu Wohngebieten einhalten müssen. Doch das ist nicht die einzige Vorgabe.
"Tabubereiche"
Der Erlass definiert „Tabubereiche“– Flächen, die für die Windenergienutzung unzulässig sind. Dazu zählen unter anderem: Nationalparks, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete).
Für die Nutzung von Waldflächen als Standort einer Windenergieanlage ist eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich. Dabei prüft die Forstbehörde im Bauleitplanverfahren, ob die Umwandlung des Waldes grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Andernfalls gilt der Wald als harte Tabuzone.
Prüfung mithilfe von Luftbildern
Die Forstbehörde ermittelt ab einer Größe von 1 ha, ob innerhalb einer geplanten Konzentrationszone wertvolle Waldbereiche liegen, für die keine Waldumwandlung in Aussicht gestellt werden kann. Das geschieht in der Praxis mithilfe von Luftbildern. Eine waldbestandsbezogene Einzelfallprüfung wird nicht in der Planungsphase, sondern erst im nachfolgenden Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Stellungnahme der Forstbehörde bezieht sich auf die Waldflächen, die durch direkte Flächeninanspruchnahme für Fundamente des Maststandorts, die Kranstellflächen und die Zuwegungen umgewandelt werden. Überstreicht lediglich der Rotor Waldflächen, hat das keine Nutzungsänderung zur Folge.
Waldumwandlungsgenehmigung
In bestimmten Fällen kann keine Waldumwandlungsgenehmigung erteilt werden. Das gilt für standortgerechte, strukturreiche Laubwälder, Naturwaldzellen und Prozessschutzflächen, Saatgutbestände, forstwissenschaftliche Versuchsflächen und historisch bedeutende Waldflächen.
Als Standort in Betracht kommen strukturarme Nadelwaldbestände sowie Schad- bzw. Kalamitätsflächen infolge von Sturm, Eisbruch oder Insektenfraß.ksFür den Bau einer Windenergieanlage schreibt das Land NRW eine Waldumwandlungsgenehmigung vor.
Lesen Sie mehr: