Ausbau von Windkraftanlagen

Rechtslage in NRW: Wald ist nicht gleich Wald

Das Land NRW schließt Wälder als Windkraftstandorte nicht aus – gibt aber einen strengen Rahmen vor.

Der Windenergie-Erlass aus Mai 2018 ­regelt, wo im nordrhein-westfälischen Wald Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Als Faustregel hat die schwarz-gelbe Landesregierung festgelegt, dass Windenergieanlagen einen Abstand von 1000 m zu Wohngebieten einhalten müssen. Doch das ist nicht die einzige Vorgabe.

"Tabubereiche"

Der Erlass definiert „Tabubereiche“– Flächen, die für die Windenergienutzung unzulässig sind. Dazu zählen unter anderem: Nationalparks, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete).

Für die Nutzung von Waldflächen als Standort einer...