Windenergieausbau

Das Wind-an-Land-Gesetz

Mit einem neuen Wind-an-Land-Gesetz sowie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz möchte die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie beschleunigen. Doch ist das Gesetz wirklich praxistauglich?

Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (kurz: Wind-an-Land-Gesetz) sowie einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) möchte die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie beschleunigen. Die Gesetzesänderungen sollen noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die wichtigsten Inhalte:

Deutschlandweit sollen bis zum Jahr 2026 zunächst 1,4 % und bis 2030 dann 2 % der Landesfläche verpflichtend für die Windenergie zur Verfügung stehen. Für einzelne Bundesländer sollen unterschiedliche Ziele gelten. Zum Beispiel für NRW als bevölkerungsreichstes Land 1,1 % bis 2026 und 1,8 % bis 2032 und für Niedersachsen 1,7 % im Jahr 2026 und 2,2 % im Jahr 2030.

Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erreichen.

Jedermanns Belange berücksichtigen

Die Zulassung von Windenergieanlagen (WEA) wird im Baugesetzbuch auf eine Positivplanung umgestellt. WEA sollen zukünftig in im Regional- oder Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sein. In dieser Planung sollen alle öffentlichen...