Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (kurz: Wind-an-Land-Gesetz) sowie einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) möchte die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie beschleunigen. Die Gesetzesänderungen sollen noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die wichtigsten Inhalte:
Deutschlandweit sollen bis zum Jahr 2026 zunächst 1,4 % und bis 2030 dann 2 % der Landesfläche verpflichtend für die Windenergie zur Verfügung stehen. Für einzelne Bundesländer sollen unterschiedliche Ziele gelten. Zum Beispiel für NRW als bevölkerungsreichstes Land 1,1 % bis 2026 und 1,8 % bis 2032 und für Niedersachsen 1,7 % im Jahr 2026 und 2,2 % im Jahr 2030.
Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erreichen.
Jedermanns Belange berücksichtigen
Die Zulassung von Windenergieanlagen (WEA) wird im Baugesetzbuch auf eine Positivplanung umgestellt. WEA sollen zukünftig in im Regional- oder Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sein. In dieser Planung sollen alle öffentlichen und privaten Belange, die für oder gegen den Bau sprechen, berücksichtigt werden. Verfehlt ein Bundesland sein Flächenziel, soll der Bau von WEA wie bisher im gesamten Außenbereich privilegiert möglich bleiben.
Öffentliches Interesse
Im BNatSchG soll rechtlich sichergestellt werden, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Flächensuche einbezogen werden können. Es sollen Schutzzonen für bedrohte Arten definiert werden.
Um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden für die artenschutzrechtliche Prüfung bundesweit einheitliche Standards gesetzt. Dazu gehört eine Liste mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sowie artenspezifische Abstandsvorgaben zu Brutbereichen mit einem Tabubereich und Prüfbereichen.
Der Betrieb von WEA liegt zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.
Sind die politischen Ziele umsetzbar?
Das politische Barometer zeigt im Bund und in vielen Bundesländern klar auf Ausbau der Windenergie. Doch es könnte schwierig werden, die politischen Ziele zu erreichen:
Es fehlen Fachkräfte: In den Genehmigungsbehörden, bei den Windenergiefirmen und selbst bei der Polizei. Denn die begleitet die notwendigen Schwertransporte.
Rohstoffmangel verlangsamt Ausbau
Corona und der Krieg in der Ukraine: Es mangelt an Rohstoffen. In der Folge sind die Herstellungskosten für WEA innerhalb eines Jahres um rund 20 % gestiegen. Hersteller kündigen bestehende Lieferverträge und bauen eine Preisdynamik ein. Die Lieferzeiten für Anlagen sind auf rund 16 Monate gestiegen. Nicht selten scheitert der Bau heute an einzelnen Bauteilen. Das kann auch Herstellerfirmen in Schwierigkeiten bringen: Sie haben viel Kapital in den vorhandenen Bauteilen gebunden, ohne dass Geld zeitnah zurückfließt.
Noch schlechter verfügbar als die Windenergieanlage an sich sind zurzeit Umspannwerke. Hier sind die Preise um rund 80 % gestiegen. Die Lieferfristen liegen teilweise jenseits der EEG-Realisierungsfrist.
Unberechenbare Gewinne
Im Gegenzug sind die Börsenstrompreise stark gestiegen. Was Betreibern bestehender Anlagen unerwartete Gewinne bringt, hilft Projekten in der Planung nicht viel. Denn niemand weiß, wie lange die Preise hoch bleiben. Banken reagieren bei der Kreditvergabe deshalb vorsichtig.
In Folge ist die wirtschaftliche Kalkulation von Neuprojekten schwieriger geworden, das unternehmerische Risiko für Neuprojekte ist gestiegen. Damit steigen die Vorteile, die große Firmen gegenüber kleineren Investoren oder Bürgerwindprojekten haben.
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