Erneuerbare Energien

Planungsvorgaben für Wind und PV

Mit den Stimmen von CDU und Grünen hat der NRW-Landtag dem neuen Landesentwicklungsplan im Bereich Erneuerbarer Energie zugestimmt. Kernziel ist ein beschleunigter Ausbau der Windenergie.

Vor Ostern hat der NRW-Landtag mit Stimmen von CDU und Grünen Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) im Bereich Erneuerbare Energie zugestimmt. Kernziel ist die Umsetzung der Vorgabe der Bundesregierung bis zum Jahr 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Dies soll in NRW bereits bis zum Jahr 2025 erfolgen. Um das Zeitziel erreichen zu können, haben die sechs Regionalplanungsgebiete, also die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sowie der Regionalverband Ruhr bereits parallel zum LEP damit begonnen, ihre Regionalpläne zu überarbeiten. Entwürfe liegen aktuell bereits in den Regierungsbezirken Münster, Detmold und Arnsberg vor.

Der neue LEP enthält Regelungen zu Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik, nicht aber für Biogas.

SPD und FDP, aber etwa auch der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW kritisieren einen Teil der Neuerungen. Ein Grund für die Kritik: Sie halten die Übergangsregelungen im Bereich Windenergie für rechts­widrig.

In Teilen nicht rechtskonform?

SPD und FDP sowie der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW kritisieren, dass Teile des neuen Landesentwicklungsplanes rechtswidrig sein könnten. Konkret geht es um Übergangsregelungen im Bereich Windenergie. Nach altem Recht war der Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert. Nach der neuen Vorgehensweise sollen in den jeweiligen Regionalplänen Bereiche für die Windenergie ausgewiesen werden. Zwar dürfen die Kommunen im Zuge einer Positivplanung weitere Stand­orte ausweisen. Dennoch kann es passieren, dass Vorhaben, die sich bereits in Planung befinden, nach dem neuen Recht nicht mehr genehmigungsfähig sind.

Mit einem Erlass vom 21. September 2023 wollte die Landesregierung die neuen Regelungen bereits einführen, bevor der neue LEP verabschiedet war und bevor die Regionalpläne die neuen Windbereiche ausweisen. Nur wer für ein laufendes Vorhaben von seiner Genehmigungsbehörde bis zum 21. September 2023 bestätigt bekommen hat, dass er alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht hat, sollte nach altem Recht bauen dürfen.

„Das ist nicht nur ein Vertrauensbruch, sondern zudem rechtlich fragwürdig. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung der Landesregierung einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand hält“, sagt Johannes Kempen, Windenergieexperte vom LEE. Zurzeit prüft die Branche, ob und wie eine juristische Klärung erfolgen kann.

Mehr PV auf der Fläche – aber wo?

Der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV) soll nach Vorstellung der Landesregierung den klimaneutralen Umbau der Energieversorgung unterstützen. In der Energieversorgungsstrategie des Landes steht, dass der PV-Ausbau etwa zur Hälfe auf Dächern und zur Hälfte auf der Fläche erfolgen soll. Zudem sieht der LEP in FF-PV „schon jetzt eine der kostengünstigsten Arten der Stromerzeugung“. ­Aktuell entfallen allerdings nur 6 % der installierten PV-Leistung in NRW auf die Fläche. Konkrete Flächenziele gibt es im Bereich FF-PV weiterhin nicht. Der Ausbau der FF-PV soll unter der Schonung...