Straße bedrängt Reitverein

Eigentum, nicht nur Natur schützen!

Ein Reitverein aus Kreuztal, Kreis Siegen-Wittgenstein, bekommt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Recht: Der Verein muss seine Flächen nicht für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Direkt zu Anfang der Verhandlung stellte Richter Dr. Benno Willms in Richtung des Landesbetriebs Straßen NRW fest: „Wir haben hier ein Problem.“ Was er damit meinte: Die Beamten hatten bei der Auswahl der Ausgleichsflächen für den Bau der Straße B 508/neu nur den Naturschutz, nicht aber den Schutz des Eigentums im Blick. Und das ist nicht zulässig, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am 5. Februar 2021 entschied.

Was war passiert? Schon lange war bekannt, dass Straßen NRW eine 2,5 km lange Ortsumgehung für Kreuztal plant. Die soll direkt vorbei an der schon seit 1967 bestehenden Reitanlage des Reitvereins Kindelsberg mit inzwischen 435 Mitgliedern, 19ha Eigentumsfläche und 60 Pferdeboxen führen. „Dass wir wegen des Straßenlärms Mitglieder verlieren werden, war schnell klar. Zudem schneidet uns die Straße von den Reitwegen ab, die dann nur noch über eine Brücke zu erreichen sind“, so Vereinsvorstand Dr. Gert Bültermann.

6 ha für Ausgleichsmaßnahmen

Dann der Schock: Der Planfeststellungsbeschluss vom 3. November 2017 besagte: Nicht nur rund einen Hektar für die Straße, sondern auch 6 ha für Ausgleichsmaßnahmen soll der Verein zur Verfügung stellen. Kein Problem, wie der Sachverständige des Landesbetriebs in der Gerichtsverhandlung versicherte. Schließlich könne der Verein die Flächen unter Auflagen weiter nutzen. Zudem sei der Verein sowieso nicht existenzfähig und könne folglich nicht erst durch den Entzug der Flächen in seiner Existenz gefährdet werden.

Dem trat Vorstand Bültermann entschieden entgegen: Der Verband sei sehr wohl existenzfähig, habe immer sämtliche Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten bedient und gerade erst 165000 € in die Sanierung der Reithalle investiert. Die Behörde habe...