Windenergieanlagen müssen nicht unbedingt über Nennleistungen im Megawattbereich verfügen, um wirtschaftlich zu sein. Einen passenden Standort vorausgesetzt, kann auch eine so genannte Kleinwindenergieanlage (KWEA) einen beachtlichen Beitrag zur Eigenstromversorgung und zur Energiewende leisten.
Als KWEA gelten dabei hierzulande Windräder mit einer Gesamthöhe bis zu 50 m. Häufig handelt es sich um Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 5 und 30 kWp, erklärte Vera Kragl vom Energie-Netzwerk CARMEN aus Straubing kürzlich bei einer PV-Fachtagung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) in Bad Hersfeld.
Für den wirtschaftlichen Betrieb sind zwei Dinge wichtig: Ausreichend Wind in möglichst ungehinderter Anströmung an das Windrad (im Schnitt mindestens 5 m/s in Nabenhöhe) und ein maximaler Eigenverbrauch.
Da Kleinwindanlagen keinen Sondertarif erhalten, lohnt es sich in der Regel nämlich nicht, den Strom zum EEG-Satz einzuspeisen: Der Strom aus 2022 in Betrieb genommenen Anlagen wird beispielsweise mit lediglich etwa 8 bis 9 Cent/kWh vergütet. Für diesen Kurs lässt sich dauerhaft kein KWEA-Strom erzeugen.
Kann durch den eigenen Windstrom dagegen in großem Stil Zukaufenergie eingespart werden, übertrifft das die Stromgestehungskosten in der Regel bei Weitem.
Trotzdem empfiehlt sich vor der Investition eine Abschätzung der zu erwartenden Windertrages. Eine grobe Richtschnur liefert der Globale Windatlas aus Dänemark (www.globalwindatlas.info). Besser sind jedoch individuelle Vorort-Messungen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
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