Beim Thema Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen gehen die Meinungen der Landwirte in Westfalen-Lippe weit auseinander: Einige sehen darin die Chance, im Zuge der Energiewende auf einigen Standorten neue Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe zu schaffen. Andere sind strikt dagegen, weil Landwirte die ohnehin knappe Fläche zur Ernährungssicherung nutzen sollten. Und wiederum andere sehen in der Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung und PV-Anlagen, dem sogenannten Agri-PV, auf ausgewählten Flächen einen guten Kompromiss. Dieses Meinungsbild zeigte sich auf der Vorstandssitzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) am Donnerstag.
Dabei machte Heinz Thier von der BBWind Projektgesellschaft auch deutlich: Im Vergleich zu Windenergieanlagen sei der Flächenbedarf für die gleiche Stromerzeugung von PV-Freiflächenanlagen um das 50-fache größer, die Wirtschaftlichkeit aber schlechter. Zudem könnten PV-Freiflächenanlagen die Pachtpreise nach oben treiben, da Investoren von PV-Freiflächenanlagen durchaus Pachten von 2000 bis 3000 € pro Hektar zahlen.
Der WLV-Vorstand will in den kommenden Wochen Stimmen seiner Mitglieder einholen. Auf der nächsten Vorstandssitzung am 28. Juni will der Verband einen Beschluss fassen, wie er sich in der öffentlichen Diskussion positioniert.
Klarer sind die Positionen des WLV-Vorstandes zu anderen aktuellen Themen:
- Pauschalierung: Die ab 2022 geplante Absenkung des Pauschalierungssatzes von aktuell 10,7 auf 9,6 % kritisiert der Verband scharf. Alle pauschalierenden Betriebe würden verlieren. Genau wie der Deutsche Bauernverband moniert der WLV, dass wenn ab 2022 Betriebe mit mehr als 600 000 € Umsatz aus der Pauschalierung fallen, diese nicht in die Berechnung der Umsatzsteuerpauschale bleiben dürfen. Der Verband will deshalb „kämpfen wie ein Löwe“, um eine Absenkung zum 1. Januar 2022 vom Tisch zu bekommen. Und bezweifelt auch, dass diese Absenkung tatsächlich so kommt.
- Wolf: Der WLV fordert ein praxisgerechtes Wolfsmanagement ein. NRW-Landwirtschafts- sowie Umweltministerin Ursula Heinen-Esser sei bei diesem Thema aber nicht zugänglich. Immerhin habe sich die Ministerin aber darauf eingelassen, dass der WLV und andere Verbände ihr nochmals Daten und Fakten zur Lage der Weidetierhalter sowie einen Fahrplan für ein Wolfsmanagement in NRW liefern können.
- Wasserrahmenrichtlinie: Wichtigstes Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu verbessern. In von drei Bewirtschaftungszeiträumen 2009 bis 2015, 2016 bis 2021 und 2022 bis 2027 soll der gute ökologische und der gute chemische Zustand der Gewässer und des Grundwassers erreicht werden. Stellungnahmen für den dritten Bewirtschaftungsraum sind noch bis zum 22. Juni 2021 möglich. Der WLV-Vorstand appelliert eindringlich an die Ortsverbände, gemeinsam mit der Landwirtschaftskammern Stellungnahmen einzureichen, da nur so die lokalen Gegebenheiten einfließen können.