Klöckner schafft eigenes Tierarzneimittelgesetz
Tierarzneimittel waren bisher Teil des allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetzes. Doch heute hat das Bundeskabinett die Weichen für ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gestellt.
Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf von Julia Klöckner zugestimmt, ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für Deutschland zu schaffen. Die Bundesministerin verspricht sich von dem neuen Gesetz hohe Qualitätsstandards und mehr Sicherheit für Tierarzneimittel. „Damit stärken wir die Tiergesundheit und den Tierschutz.“, so Klöckner.
Vorteile
Mit der Neuregelung sollen alle gesetzlichen Vorschriften zu Tierarzneimitteln übersichtlich zusammengefasst werden. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ergeben sich daraus folgende Vorteile:
Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Veterinärbereich wird gestärkt: Arzneimittel für die Behandlung von Tieren müssen jederzeit zur Verfügung stehen. Deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit muss dabei sichergestellt sein.
Die Trennung des Arzneimittelrechts und des Tierarzneimittelrechts in zwei getrennte Gesetze stellt für die Verwaltung eine erhebliche Vereinfachung dar.
Tierhalter und Tierärzte können die neuen Vorschriften einfacher anwenden.
Hintergrund
Der Gesetzesentwurf passt die nationalen Vorschriften des Tierarzneimittelrechts an neue EU-rechtliche Vorschriften an, insbesondere an die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel. Dazu wird ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz erlassen und die auf Tierarzneimittel bezogenen Vorschriften aus dem nationalen Arzneimittelgesetz (AMG) gestrichen.
Die neuen nationalen Vorschriften treten wie das neue EU-Recht am 28. Januar 2022 in Kraft. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.