Wichtige Faktoren hinsichtlich der Aussaat von Zuckerrüben sind Temperatur, Niederschlag und vor allem Bodenfeuchte. Laut aktueller Wettervorhersage soll es zwar wärmer werden, aber für die nächsten Tage sind auch nochmal Niederschläge angekündigt. Wenn der Boden bei der Aussaat zu feucht ist, können die Zuckerrüben in ihrer Entwicklung beeinträchtig werden.
Zusätzlich sollte man bei der Saat auf eine ausreichende Saattiefe von 2 bis 3 cm achten, um Mäuseschäden vorzubeugen. Bei einer zu flachen Saat können Feldmäuse zu Problemen führen. Hier sind Ablenkungsfütterungen am Feldrand und das Aufstellen von Sitzkrücken für Greifvögel sinnvoll. Unter feuchteren Bodenbedingungen können auch Schnecken auftreten. Mulchsaatflächen sind wegen der besseren Nahrungsgrundlage mehr gefährdet. Schneckenfolien sollten zur Kontrolle ausgelegt werden. Von prophylaktischen Behandlungen ist abzusehen.
Vor der Aussaat sollte auf jeden Fall die Altverunkrautung beseitigt werden. In Wasserschutzgebieten kann dies ausschließlich mechanisch erfolgen, unter Umständen sind mehrere Bearbeitungsgänge mit Zeitverzögerung nötig. Ansonsten gibt es die Möglichkeit ein nicht selektiv wirkendes Herbizid einzusetzen.
Notfallzulassungen
Das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb hat eine Notfallzulassung vom 01.04.2024 bis zum 29.07.2024 für 120 Tage zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Zuckerrüben erhalten. Die zugelassene Menge (BBCH 12 -39) wird auf 6.000 kg begrenzt, ausreichend für eine einmalige Behandlung auf 20.000 ha. Die Aufwandmenge liegt bei 0,3 kg/ha.
Neben Pirimor G hat das Produkt Carnadine 200 mit dem Wirkstoff Acetamiprid ebenfalls eine Notfallzulassung für die Zeit vom 18.03.2024 bis zum 15.07.2024 für 120 Tage zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Zucker- und Futterrüben erhalten. Die zugelassene Menge (BBCH 12 – 39) ist auf 5.000 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend um bei einer zweimaligen Anwendung eine Fläche von 10.000 ha zu behandeln. Die Aufwandmenge liegt bei 0,25 l/ha. Es sind zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen zugelassen. Die Wartezeit von 35 Tagen ist zu beachten. Damit stehen diese beiden wichtigen Produkte auch in der Anbausaison 2024 wieder zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Auflagen und Anwendungsbestimmungen sämtlicher Notfallzulassungen finden Sie auf der BVL-Homepage.
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