Verursacherprinzip umsetzen

Rote Gebiete: Weniger Auflagen für N-effiziente Betriebe?

Die Landwirtschaftskammer NRW erarbeitet ein Konzept, mit dem Landwirte gewässerschonendes Nährstoffmanagement belegen können sollen, um sich so von Auflagen in roten Gebieten befreien zu lassen.

Ein Wochenblatt-Interview mit Dr. Horst Gömann.

Herr Dr. Gömann, was hat Sie dazu veranlasst, die Initiative zum Nachweis eines gewässerschonenden Nährstoffmanagements zu starten?

Die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe in NRW ­haben ihr Nährstoffmanagement deutlich verbessert. Seit 2015 ist der Düngemitteleinsatz insgesamt um rund 20 % zurückgegangen. Das Ertragsniveau und somit die Nährstoffabfuhr konnte trotz der Dürrejahre 2018, 2019 und 2020 mindestens gehalten werden. Die Verbesserung des Nährstoffmanagements wurde bis zum 30. November 2022 bei der Ausweisung mit Nitrat belasteter landwirtschaftlich genutzter Flächen (LF) in roten Gebieten durch die Methode der sogenannten Binnendifferenzierung berücksichtigt.

Die EU-Kommission hat die Binnendifferenzierung von Feldblöcken in roten Gebieten im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Nitratverletzungsverfahren nicht akzeptiert. Was hat sich politisch ­aktuell geändert?

Die EU-Kommission hat dem Vernehmen nach signalisiert, dass bei Vorliegen einer belastbaren Datengrundlage ein System mit einzelbetrieblicher Betrachtung und möglichen Ausnahmen von zusätzlichen Düngungsauflagen vorstellbar sei. Vor diesem Hintergrund wird mit dem Konzept des „Gewässerschonenden...