Bei noch durchzuführenden Insektizidmaßnahmen müssen Anwender auf den Bienenschutz achten.
Regional sehr unterschiedlich sind mal mehr, weniger oder keine Frühblüher im Rapsbestand zu finden. Sobald erste Pflanzen blühen, dürfen keine B1- Mittel (z. B. Cyperkill Max) mehr zum Einsatz kommen. B2-Präparate (z. B. Decis forte, Shock down, Sumicidin Alpha EC, Trebon 30EC) dürfen Anwender nur nach Ende des täglichen Bienenfluges im zu behandelnden Bestand bis 23 Uhr applizieren. Die Regelungen gelten auch, wenn Unkräuter im Bestand blühen.
Sollen Insektizide mit Fungiziden oder Wachstumsregler ausgebracht werden, so ändert sich auch die Bienengefährdungsklasse. Lesen Sie dazu immer die Gebrauchsanweisung.
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