Befreiung von einigen NT-Auflagen

Mehr kleinstrukturierte Gemeinden in NRW

Wo Gemeinden zu wenige "Schützenswerte Strukturen", wie zum Beispiel Hecken im Behördendeutsch heißen, haben, gelten zusätzliche NT-Auflagen. Jetzt hat sich die Einstufung einiger Gemeinden geändert.

38 NRW-Gemeinden mehr als im vergangenen Jahr haben den Status „ausreichender Anteil an Kleinstrukturen“ erhalten. Das teiltdie Landwirtschaftskammer NRW mit. Im vergangenen Jahr sorgte die Neufassung des „Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturen“ (VKS), die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht hatte, für Aufsehen. Darin war zu lesen, dass 154, ­also 39 % aller NRW-Gemeinden „keinen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen“ in der Agrarlandschaft haben. In diesen Gemeinden sind die NT-Auflagen 101 bis 112 einzuhalten, sofern Pflanzenschutzmittel hiermit belegt sind. Anwender in den anderen, „grünen“, Gemeinden sind von diesen Auflagen befreit.

Kritik im vergangenen Jahr

Besonders heikel war die Neuveröffentlichung, weil die vorherige Fassung des VKS aus dem Jahr 2002 stammte und sich die Anzahl betroffener Gemeinden 2023...