38 NRW-Gemeinden mehr als im vergangenen Jahr haben den Status „ausreichender Anteil an Kleinstrukturen“ erhalten. Das teiltdie Landwirtschaftskammer NRW mit. Im vergangenen Jahr sorgte die Neufassung des „Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturen“ (VKS), die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht hatte, für Aufsehen. Darin war zu lesen, dass 154, also 39 % aller NRW-Gemeinden „keinen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen“ in der Agrarlandschaft haben. In diesen Gemeinden sind die NT-Auflagen 101 bis 112 einzuhalten, sofern Pflanzenschutzmittel hiermit belegt sind. Anwender in den anderen, „grünen“, Gemeinden sind von diesen Auflagen befreit.
Kritik im vergangenen Jahr
Besonders heikel war die Neuveröffentlichung, weil die vorherige Fassung des VKS aus dem Jahr 2002 stammte und sich die Anzahl betroffener Gemeinden 2023 plötzlich verdreifachte – auch weil das Julius-Kühn-Institut (JKI) für die Neufassung nur auf veraltete Daten zugreifen konnte.
Die Landwirtschaftskammer NRW machte daraufhin von der Möglichkeit, möglichst viele Flächen und Strukturen nachzumelden, Gebrauch. Dazu zählen Schläge, auf denen keine Düngung und kein Pflanzenschutz stattfindet – zum Beispiel ELAN-Codierungen wie Brache, Wildacker, Streuobst, langjährige Stilllegung, Blühflächen, aber auch sonstige AUM- oder Naturschutzmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzflächen und Obstwiesen. Alle diese Flächen konnte das JKI im vergangenen Jahr nicht berücksichtigen, da sie schlichtweg nicht in der genutzten Datenbank enthalten waren.
Neue Karte online
Die neue Karte – inklusive der Nachmeldungen der Landwirtschaftskammer NRW – wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bereits jetzt finden Sie die Ergebnisse im MAP-Viewer des JKI.
Obwohl das JKI nicht alle von der Landwirtschaftskammer selektierten Flächen berücksichtigte, konnte man durch die nachgemeldeten Strukturen weitere 38 Gemeinden in den Status „ausreichender Anteil an Kleinstrukturen“ überführen. Mit jetzt 280 von 396 Gemeinden, also 71 %, mit ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen ist NRW auf dieser Karte jetzt 10 % „grüner“ geworden. Befreiungen von NT-Auflagen beim Pflanzenschutzeinsatz sind hier möglich.
„Ergrünt“ sind 2024 folgende Ge-meinden: Bad Lippspringe, Beve-rungen, Borchen, Dörentrup, Emsdetten, Geldern, Greven, Heek, Heimbach, Heinsberg, Hille, Hörstel, Issum, Kalkar, Kalletal,Langenwehe, Lippetal, Lübbecke, Meckenheim, Metelen, Nieheim, Ochtrup, Olfen, Petershagen, Rahden, Recke, Reken, Rietberg, Rüthen, Salzkotten, Schieder-Schwalenberg, Steinheim, Weeze, Wer-ne, Werther (Wesf.), Wettringen, Wickede (Ruhr) und Würselen.
Die vollständige Liste grüner und roter Gemeinden sowie weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW. Hintergründe zur Berechnung und Einordnung in grüne und rote Gemeinden lesen Sie in unserem Beitrag aus dem vergangenen Jahr.
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