Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) will 2025 nun doch noch Änderungen bei der GAP-Agrarförderung umsetzen. Profitieren sollen insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit Grünland, zeigt ein Diskussionspapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), das der Redaktion vorliegt.
Danach schlägt das BMEL für die Zeit ab 2025 zwei neue Ökoregelungen vor. Sie sollen Betriebe mit Dauergrünland unterstützen und die Beiträge von Grünland zur Artenvielfalt und für den Klimaschutz honorieren.
Geld für Grünland
Zum einen soll es eine neue Ökoregelung für Dauergrünland mit einer maximal zweimaligen Schnitthäufigkeit geben. Damit sollen Dauergrünlandflächen, die nicht öfter als zweimal pro Kalenderjahr gemäht werden, gefördert werden. Eine Beweidung soll nicht Teil der Förderbedingungen sein, sie wird aber explizit nicht ausgeschlossen, heißt es im Diskussionspapier.
Für diese Maßnahme müssten allerdings noch mögliche Doppelförderungen zu bereits bestehenden Maßnahmen wie der Ökoregelung 4 „Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes“ oder in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der Zweiten Säule (AUKM) ausgeschlossen werden, heißt es.
Eine solche Ökoregelung fürs Dauergrünland fordern seit Langem viele Verbände aus der Landwirtschaft. Auch der Bauernverband hatte sich diesen zuletzt angeschlossen. In den Bundesländern drängen insbesondere Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf eine solche Förderung.
Geld für Gülletechnik
Zusätzlich plant das Bundeslandwirtschaftsministerium eine neue Ökoregelung unter dem Titel „Emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger“. Danach soll insbesondere die Anwendung der Schleppschuhtechnik und Schlitztechnik bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger gefördert werden.
Es sollen daran alle Betriebsgrößen teilnehmen können. Offen ist, ob die Förderung nur fürs Grünland oder auch für den Acker gelten soll. Beides sei möglich und könne optional erweitert werden, heißt es in dem Diskussionspapier.
Die Maßnahme wird mit einer Wirkung für den Klimaschutz begründet. Ziel sei es, zur Reduktion von Ammoniakemissionen, zum Luft- und Gesundheitsschutz und auch zum Klimaschutz beizutragen.
Basisprämie kürzen
Das Geld für die neuen Ökoregelungen soll aus einer Kürzung der Basisprämien kommen. Es werde in jedem Fall für die Einführung neuer Ökoregelungen eine Erhöhung des Budgets erforderlich, heißt es. Vorgesehen ist eine Anhebung des Budgets für die Ökoregelungen um fünf Prozentpunkte. Das soll durch die Absenkung der Einkommensgrundstützung gegenfinanziert werden. Ab dem Antragsjahr 2025 könnte die Basisprämie für alle Betriebe um 13 €/ha auf 139 €/ha fallen.
Ökoregelungen sind Maßnahmen, die Landwirte freiwillig durchführen können und dafür über den Agrarantrag Prämien beantragen können. Sie wurden mit der GAP-Agrarreform 2023 neu eingeführt. Die Teilnahme an den Ökoregelungen soll Verluste bei der Basisprämie kompensieren.
Zudem soll mit den Ökoregelungen die Agrarförderung zielgerichteter statt flächenorientiert ausgezahlt werden. Das Geld für die Ökoregelungen kommt aus der Ersten Säule der Agrarförderung, aus der auch die Direktzahlungen, die jetzige Basisprämie bezahlt wird.
Bisher gibt es sieben Ökoregelungen. Darunter fallen Maßnahmen für zusätzliche Flächen für Biodiversität wie Brachen, Blühstreifen und Altgrasstreifen, für vielfältige Fruchtfolgen mit Leguminosen, für die Agroforstwirtschaft, den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland.
Die neuen vorgeschlagenen Maßnahmen für 2025 will das BMEL jetzt mit den Ländern und den Verbänden diskutieren.
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