In der vergangenen Woche haben einige Landwirte die Gelegenheit genutzt, Körnerleguminosen unter „akzeptablen“ Verhältnissen auszusäen. Während gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Ackerbohnen und Lupinen lediglich Vorauflaufherbizide zum Einsatz kommen können, kann man in Futtererbsen noch bis BBCH 32 (2. sichtbar gestrecktes Internodium) mit 4 l Spectrum Plus arbeiten. Spectrum Plus wirkt gegen Amarant-Arten, Hellerkraut, Ehrenpreis, Gänsefußarten, Hederich, Schwarzer Nachtschatten, Stiefmütterchen, Franzosenkraut, Hirtentäschel, Taubnessel und Vogelmiere.
Bis zum 2-Blatt-Stadium werden auch Finger-, Borsten-, Hühnerhirsen und einjähriges Rispengras mit diesem Herbizid bekämpft. Die Gräserbekämpfung ist mit einer Vielzahl von Graminiziden möglich. Achten Sie hier auf die Indikation des Herbizides in der angebauten Frucht.
Zulassungserweiterung für Centium 36 CS
Das Herbizid Centium 36 CS (Wirkstoff 360 g/l Clomazone) hat eine Zulassungserweiterung gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Eiweißpflanzen erhalten. Neben den schon bekannten Zulassungen darf es jetzt in der Gelben Lupine, Weißen Lupine, Dicke Bohne, Feuer- bzw. Käferbohne mit 0,25 l/ha Aufwandmenge in 200 bis 400 l Wasser/ha und in der Kichererbse und Deutschen Platterbse mit 0,2 l/ha Aufwandmenge in 200 bis 400 l Wasser/ha im Vorauflauf BBCH 00 bis 09 (bis fünf Tage nach der Saat) eingesetzt werden. Eine Wartezeit ist nicht erforderlich. Es müssen die Anwendungsbestimmungen NT 101, NT102-1 und die Gewässerschutzbestimmungen NW470, NT127, NT 149, NW642-1 beachtet werden.