Langer Weg zur Genehmigung

Für die Entnahme von Grundwasser ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Mit dem richtigen Vorgehen und den notwendigen Unterlagen sollte einem erfolgreichen Antrag aber nichts entgegenstehen.

Auch wenn sich noch vereinzelt ungenehmigte Beregnungsanlagen in Betrieb befinden, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass eine Wasserentnahme generell der behördlichen Genehmigung bedarf.

Rechtlicher Rahmen

Eine Grundwasserentnahme zur Beregnung von Nutzpflanzen ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz § 8 und 10 eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Die Antragstellung erfolgt bei der Unteren Wasserbehörde des jeweiligen Kreises. Ein Antrag zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist hingegen quasi aussichtslos, da sie das Gewässer gerade in niederschlagsarmen Zeiten zusätzlich erheblich belastet. Darüber hinaus wird eine Beregnung generell beim Förderantrag ELAN-NRW im Betriebsprofil hinterlegt und kann Bestandteil von Konditionalprüfungen sein.

Einiges im Vorfeld klären

Es ist ratsam, sich bereits vor der Antragstellung mit der zustän­digen Unteren Wasserbehördeabzustimmen. Denn vom Einreichen des vollständigen, genehmigungsfähigen Antrags bis zur tatsächlichen Erlaubnis vergehen etwa acht bis zehn Wochen. So lassen sich im Vorfeld das Vorhaben und die Standorte der Boh-rungen im Hinblick auf allgemei-ne Schutzgüter sowie Auswirkungen auf Dritte klären und mögliche Unstimmigkeiten frühzeitig...