Die aktuell laufenden Herbizidmaßnahmen im Wintergetreide können bei nicht sachgerechter Durchführung zu nachweisbaren Pflanzenschutzmittelrückständen auf der Oberfläche oder im Gewebe von sensiblen Feldfrüchten auf benachbarten Schlägen führen. Das betrifft insbesondere Kulturen des Gartenbaus wie frische Kräuter, Blattgemüse und Grünkohl sowie vor allem Flächen, die nach den Richtlinien des Ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden.
Wo ist besondere Vorsicht geboten?
Besonders sensibel sind hierbei gartenbauliche Kulturen mit einer großen Blattoberfläche. Diese können viel Wirkstoff akkumulieren. Gleiches gilt auch für benachbarte Obstplantagen wie Apfel- oder Heidelbeerplantagen. In diesen Kulturen haben in den vergangenen Jahren immer wieder Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln, die hauptsächlich im Ackerbau eingesetzt werden, Probleme bereitet. Rückstände wurden in der Vergangenheit vor allem bei einer Anwendung der Wirkstoffe Prosulfocarb und Pendimethalin beobachtet.
Nachweise häufig möglich
Die primäre Ursache für den Nachweis dieser Wirkstoffe in solchen Nicht-Zielkulturen liegt hierbei in der Abdrift. Die hohen Ausbringmengen in Kombination mit den spezifischen Eigenschaften der Wirkstoffe macht sie für eine Abdrift in andere Kulturen besonders anfällig. Kontaminationen bzw. sichtbare Schäden in benachbarten Obst- und Gemüsekulturen sind optisch häufig nicht zu erkennen. Laboruntersuchungen mit Nachweis eines nicht zugelassenen Wirkstoffes können allerdings für eine Nichtvermarktbarkeit der Ware ausreichen, da erforderliche Qualitätsanforderungen dann nicht mehr eingehalten werden können.
Abdrift vermeiden
Informationen, wie Sie Abdrift vermeiden können, finden Sie in der Broschüre „Abdrift auf landwirtschaftlichen Flächen erkennen und vermeiden“, die kostenlos auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NRW zur Verfügung steht.
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