Um Offenlandarten wie die Feldlerche im nächsten Jahr bei der Brut und Aufzucht zu unterstützen, können Landwirte verschiedene Maßnahmen bei der Getreideaussaat umsetzen.
Lerchenfenster nicht in Gerste
Einfach anzulegen und dennoch effektiv sind sogenannte Lerchenfenster. Diese künstlich geschaffenen Fehlstellen von etwa 20 m² Größe nutzt die Feldlerche gerne zum Landen. Hierzu stellen Landwirte einfach für einige Meter die Sämaschine ab. Optimalerweise sollten zwei bis zehn Fenster pro Hektar etwas entfernt von den Fahrgassen und dem Vorgewende liegen.
Die Lerchen bauen dann in direkter Nähe zu den Fenstern ihr Nest in den Getreidebestand. In Wintergerste sollten keine Lerchenfenster sein, denn diese wird meist schon mitten in der Brutzeit geerntet. Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen können regulär stattfinden, wobei die mechanische Unkrautbekämpfung um das Fenster während der Brutzeit unterbleiben sollte.
Idealerweise befinden sich in der Nähe Strukturen wie Blühstreifen oder Säume, die Insekten anlocken, welche als eiweißreiche Nahrung dienen.
Weite Reihen und Stoppelbrachen
Eine weitere Maßnahme zur Unterstützung von Feldlerche und Co. ist der Anbau von Getreide in weiter Reihe. Als Agrarumweltmaßnahme „Getreideanbau mit weiter Reihe und optionaler Stoppelbrache“ kann diese Anbauform sogar finanziell unterstützt werden. Gefördert wird hierbei der Getreideanbau mit durchschnittlich mindestens 20 cm Reihenabstand unter Einhaltung bestimmter Vorgaben.
Der sich so entwickelnde Bestand bietet eine ideale Kinderstube und Lebensraum für verschiedene Offenlandarten. Die nach der Ernte optionale Stoppelbrache bietet Deckung und Nahrung im Winter. Der Prämiensatz liegt bei 540 €/ha/Jahr und bei zusätzlicher Stoppelbrache +70 €/ha/Jahr. Für den Prämienerhalt muss im Vorjahr bis zum 30. Juni ein Grundantrag über ELAN-NRW erfolgen und bewilligt werden. Auch im Vertragsnaturschutz wird der Anbau in weiter Reihe gefördert. Der Prämiensatz ist hier höher, jedoch sind weitere Auflagen zu Pflanzenschutz und Düngung einzuhalten. Eine Umsetzung ohne Förderung ist natürlich jederzeit möglich und bedarf keiner weiteren Abstimmung oder Angabe.
www.biodiversitaet-nrw.de
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