Seit Ende der Sperrfrist gab es nur wenige Zeitfenster für die Gülle- oder Gärrest-Düngung. Auch derzeit gibt es kaum längere niederschlagsfreie Abschnitte, sodass ein Abtrocknen der Flächen und damit eine Befahrbarkeit mit schweren Maschinen überall gewährleistet ist.
Noch keine Gülle auf dem Acker?
Die bislang außergewöhnlich schwierigen Bedingungen führten vermehrt dazu, dass Düngetermine verschoben oder teilweise auch ausgesetzt wurden. Der Winterraps sollte seinen N-Bedarf bereits vollständig (anteilige Blütendüngung noch möglich) oder die Wintergerste größtenteils bekommen haben.
Der Einsatz von Gülle oder Gärrest ist zu diesen Kulturen auf keinen Fall mehr ohne Schaden hinzunehmen mehr möglich, bzw. pflanzenbaulich auch nicht sinnvoll.
Wohin mit der Gülle?
Einige Landwirte haben zuletzt schon vermehrt auf mineralischen Dünger gesetzt, weil dieser mit leichterer Technik auszubringen ist. Somit kann es bei Betrieben mit Tierhaltung bzw. Biogasanlage zu einem hohen Aufkommen an Gülle und Gärrest kommen.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit der Situation umzugehen. Ein „Überlagern“ der Gülle in das nächste Dünge- bzw. Kalenderjahr über die düngerechtlich relevante Norg-Obergrenze von 170 kg/ha ist nämlich auch unter diesen Umständen nicht erlaubt:
- Zuerst ist zu prüfen, inwieweit eigener Lagerraum erweitert oder sinnvoller genutzt werden kann. Durch die Dynamik in der Viehhaltung ergeben sich ggf. Lagermöglichkeiten bei Nachbarn.
- Durch die weiter hohen Mineraldüngerpreise und effektive Ausbringmethoden nehmen Ackerbaubetriebe Gülle oder Gärrest gerne auf. Es hat sich mittlerweile ein „Markt der Nachfrage“ entwickelt und es wird oft auch schon ein Preis für diese Wirtschaftsdünger bezahlt.
- Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau haben noch mehrere Gelegenheiten, die flüssigen Wirtschaftsdünger sinnvoll zu nutzen. Falls solche Flächen nicht oder kaum im Betrieb sind, kann ggf. Gülle an andere Betriebe abgegeben werden.
- Die Mais- und Zuckerrübenaussaat sowie Kartoffelpflanzung stehen an. Nicht nur zu Mais sind Gülle- oder Gärrestgaben sinnvoll. Auch zu den anderen Kulturen können solche Düngeformen eingesetzt werden, wozu sich vor allem die Depotablage vor der Aussaat-, bzw. Pflanzung eignen. Sollte absehbar sein, dass sich die Maisaussaat weiter verzögert, kann bei frühen Gülleterminen auf leichtem Boden ein Nitrifikationshemmstoff zugesetzt werden, der den Stickstoff vor einer schnellen Verlagerung und Auswaschung schützt. Die Gülle vor der Aussaat sollte grundsätzlich nur flach eingearbeitet werden. Zu Mais kann die Gülle auch anteilig später in den stehenden Maisbestand ausgebracht werden. Die Ergebnisse aus alten und aktuellen Versuchen zeigen, dass während der Versuchsjahre diese Gabenteilung keine negative Auswirkung auf den Ertrag hat. In nassen Frühjahren können die Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium, Bor und Schwefel insbesondere auf leichten Böden mit dieser Methode jedoch sicherer zur Wirkung gebracht werden, da sie näher am Zeitfenster des Bedarfs platziert werden und einer Auswaschung entgehen können.
- Auch wenn die Möglichkeiten für eine Güllegabe im Herbst gemäß Düngerecht gering geworden sind, ist eine (anteilige) Gabe zu verschiedenen Kulturen und Flächen nach wie vor erlaubt und kann fachlich auch sinnvoll sein. Auf Dauergrünland oder dem mehrjährigen Feldfutterbau kann zum Beispiel eine Güllegabe nach dem letzten Schnitt bis zu Beginn der Sperrfrist appliziert werden, wenn ein Bedarf gegeben ist. Auf „schwierigen“ Standorten mit Winterraps (Direkt- oder Mulchsaat in Kombination mit einem Strohverbleib und oder einer späten Aussaat; Höhenstandorte) kann eine Herbstdüngung die Entwicklung der Kultur bis zum Vegetationsende fördern. Zwischenfrüchte haben abhängig von Zwischenfruchtarten und Vorkultur einen Stickstoffdüngebedarf und profitieren von einer Stickstoffdüngung, sodass sie die positiven und diversen Funktionen besser wahrnehmen können. Herbstdüngegaben mit stickstoffhaltigen Düngeformen gelten in manchen Fällen als vorgezogene Düngemaßnahme bezogen auf die erste Hauptkultur des Folgejahres. Das Anfertigen einer Düngebedarfsermittlung (DBE) vor dem Aufbringen ist in diesen Fällen bereits im Herbst verpflichtend.
Nicht nur an Stickstoff denken
Sollten Landwirte Gülle oder Gärreste aus dem Betrieb an Dritte abgeben, müssen sie für die Düngeplanung bedenken, dass damit auch andere Nährstoffe als Stickstoff weitergegeben werden, die ggf. wieder zugekauft werden müssen.
Die Internetanwendung AMMON-NRW hilft, die Ammoniakverluste bei der Applikation von Gülle bei verschiedenen Szenarien abzuschätzen und zu verringern.
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