Es ist unerheblich, ob es sich um einen Brunnen für den Hausgarten oder die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen handelt. Das Prinzip des Brunnenbohrens ist bei allen ähnlich – lediglich die Dimension variiert.
Vor-Ort? Nicht unbedingt!
„Wer einen Brunnen bohren will, der sollte sich an einen Meisterbetrieb wenden, der in die Handwerksrolle eingetragen ist“, so die klare Ansage von Sebastian Geruschka, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.
Weitere Qualitätsnachweise braucht es laut ihm nicht. Öffentliche Auftraggeber würden dennoch häufig eine Zertifizierung nach W120-Standard verlangen. Er definiert Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung sowie -rückbau.
Informationen über die Ausbildung sowie den Eintrag in die Handwerksrolle muss der Brunnenbauer im Impressum auf seiner Homepage aufführen.
„Anders als häufig vermutet müssen Brunnenbauer nicht Vor-Ort gewesen sein, um ein Angebot abzugeben“, erklärt Geruschka, „vorausgesetzt, der potenzielle Auftraggeber kann die Örtlichkeit relativ eindeutig beschreiben“.
Damit meint der diplomierte Bauingenieur auch Informationen darüber, ob etwa ein Naturschutzgebiet existiert oder weitere Kriterien vorliegen, die von vornherein gegen einen Brunnenbau sprechen.
Auf Basis seiner Erfahrungen, aber auch durch Zuhilfenahme geologischer Karten kann der Brunnenbaumeister einschätzen, ob Grundwasser anliegt oder nicht.
Behördenkontakt notwendig
Die Tiefe, in der Wasser für den späteren Brunnen vermutet wird, bestimmt maßgeblich, welche Art von Brunnen empfehlenswert ist (siehe Übersicht linke Seite). Auch die beabsichtigte Fördermenge pro Stunde ist relevant.
Versierte Brunnenbauer weisen den Auftraggeber vor Bohrbeginn darauf hin, das Vorhaben bei der entsprechenden Behörde (meist die untere Wasserbehörde) anzuzeigen. Unter Umständen ist darüber hinaus eine Erlaubnis erforderlich (siehe Kasten „Erlaubnis auch für kleine Brunnen?“).
„Manche Bohrbetriebe übernehmen auf Kundenwunsch auch den Kontakt mit den Behörden“, sagt Geruschka, „die Verantwortung für diesen Schritt liegt aber dennoch stets beim Auftraggeber.“ Und der ist für noch mehr zuständig: Das Bohrunternehmen ist nicht dafür verantwortlich, dass an der für den Brunnen auserkorenen Stelle auch tatsächlich Wasser vorhanden ist.
Selbst wenn überhaupt kein Wasser oder nur in unzureichender Menge gefunden wird, darf der Brunnenbauer laut Geruschka auf sein Recht bestehen, seine Arbeit vergütet zu bekommen. „Schließlich kann der Brunnenbauer nichts für die ihm zur Verfügung gestellten natürlichen Gegebenheiten – in diesem Fall: den Boden“, sagt Geruschka.
Erlaubnis auch für kleine Brunnen?
Je nach Größe des Bohrvorhabens reicht eine Anzeige bei der zuständigen Behörde aus. Unter Umständen muss eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung eines Brunnens beantragt werden.
Eine solch erlaubnispflichtige Grundwasserentnahmen liegt dann vor, wenn:
- sie nicht der Eigenversorgung dient (Versorgung Dritter wie Mieter, Nachbarn),
- eine gewerbliche Nutzung oder
- die Entnahme in Wasserschutzzonen erfolgt.
Ausgenommen sind Entnahmen „für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs [...] soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind“ (§46 WHG).
Wer die erforderliche Erlaubnis nicht beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50 000 € geahndet werden kann.
Stein wird teuer
Tauchen während des Bohrvorgangs Hindernisse auf, die eine Anpassung des Verfahrens erfodern, trägt der Auftraggeber auch diese Mehrkosten. Teuer werden kann es, wenn mit den gängigen Trocken- oder Spülbohrverfahren kein Durchkommen ist. Sind die sandigen oder lehmig-bindigen Bödern von Gestein oder Fels durchzogen, braucht es auch Spezialbohrverfahren, wie die Hammertechnik.
Brunnenstube oder -vorschacht:
In einer Brunnenstube bzw. einem -vorschacht laufen alle Leitungen des Brunnens unterirdisch zusammen. Zustätzlich verbirgt sich oftmals auch die Pumpensteuerung sowie die Wasserverteilung. Ein begeh- oder befahrbarer Deckel schließt ihn nach oben ab.
Ein etwa ein Meter unter der Erde liegender Schacht ist immer notwendig, wenn der Brunnen das ganze Jahr, also auch bei Frost, betrieben werden soll.
Bestehen sollte er aus einem Betonschachtringen mit Konus (einer Verjüngung des Rings). Bei Brunnen, die ausschließlich im Sommer genutzt werden reicht ein höher liegender GFK Schacht aus. Die Pumpemsteuerung sollte dann jedoch im Winter entfernt werden.
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