GLÖZ 6

Bodenbedeckung: NRW nutzt Spielraum aus Berlin

Weil es so nass ist, erhitzen die Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung die Gemüter. Kommen noch Erleichterungen aus Berlin?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) legt in diesem Herbst keine Ausnahmen mehr für die Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ 6 fest. „Kurzfristig sind keine Änderungen der geltenden Rechtslage geplant. Insgesamt gelten die Regelungen für GLÖZ 6 bundeseinheitlich, wie die GAP-Konditionalitäten-Verordnung vorgibt“, antwortet das BMEL auf Nachfrage. Das Ministerium von Agrar­minister Cem Özdemir (Grüne) sieht bereits ausreichend Möglichkeiten gegeben, wie die Betriebe die Mindestbodenbedeckung erfüllen können.

„Gute fachliche Praxis“

Einen kleinen Entscheidungsspielraum macht das BMEL allerdings für die Länder und die ­Kontrolleure offen. „Erlauben die örtlichen Witterungsverhältnisse unter Zugrundelegung der guten fachlichen Praxis allerdings keine rechtzeitige Aussaat, haben die zuständigen Kontrollbehörden dies bei ihren gegebenenfalls stattfindenden Kontrollen vor Ort zu berücksichtigen. Dies müsste im Einzelfall...