Die diesjährige Antragsphase steht vor der Tür. Die Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität sind nochmal vielfältiger geworden. Hinsichtlich der Umsetzung und Beantragung von Biodiversitätsmaßnahmen aus den Ökoregelungen, Agrarumweltmaßnahmen und dem Vertragsnaturschutz gilt es, einige Termine und Fristen zu beachten. Eine Übersicht finden Sie unten sowie ausführlich im Ratgeber Förderung ab Seite 20 im dieswöchigen Wochenblatt (11/2024).
Antrag im ELAN-Programm
Allgemein werden alle Maßnahmen über das ELAN-Programm, eingezeichnet, codiert und für eine Auszahlung beantragt. Grundsätzlich können Ökoregelungen jährlich beantragt und im gleichen Jahr umgesetzt werden, während Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen fünfjährig umzusetzen und ein Jahr im Voraus zu beantragen sind. Besonders bei Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz ist aufgrund der naturschutzfachlichen Eignung der Fläche vor Grundantragsstellung eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde oder Biologischen Station des jeweiligen Kreises ratsam.
Auch die kostenlose Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer NRW steht unterstützend bei der Planung zur Seite. Für die Auszahlung der Förderungen von bereits umgesetzten Maßnahmen muss jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden.
Wichtige Fristen bei der Beantragung von Öko-Regelungen, Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnamen
- 1. Januar: Beginn Stilllegungszeitraum von Brachen
- 15. März: Beginn Antragsverfahren ELAN
- 15. Mai: Fristende Beantragung der Ökoregelungen für 2024 und Fristende Auszahlungsanträge Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen (ab erstem Umsetzungsjahr)
- 30. Juni: Fristende Grundantrag der Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen für Umsetzung ab 2025
- 30. September: Letztmöglicher Termin für Antragsänderung
- Ab Ende Dezember: Beginn der Auszahlungen
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