Im Winter gesätes Getreide gilt als Winterung. In Abstimmung mit dem Bundessortenamt (BSA) ist für die Einordnung einer Kultur im Kontext der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der Aussaattermin entscheidend, ob eine Sorte als Sommerung oder Winterung zu betrachten ist – nicht die Beschreibenden Sortenlisten des BSA.
So ist beispielsweise im Herbst gedrillte Gerste als Wintergerste zu betrachten. Daher sind ausschließlich Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit entsprechender Zulassung für die Anwendung in Wintergerste zulässig.
Das Risiko von Auswinterungsschäden und ggf. verminderter Pflanzenverträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln ist nicht auszuschließen und von betrieblicher Seite zu tragen.
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