Pflanzenbau aktuell

Abstandsauflagen bei der Pflanzenschutzmittelanwendung

Zur guten fachlichen Praxis gehört es, Pflanzenschutzmittel-Einträge in Gewässer unbedingt zu vermeiden. Bei einigen Produkten ist besondere Vorsicht geboten.

Gemäß Pflanzenschutzanwendungsverordnung sind folgende Abstandsauflagen beim Pflanzenschutz immer zu beachten: Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern, ausgenommen kleine Gewässer von wasserwirtschaftlicher untergeordneter Bedeutung, gilt ab Böschungsoberkante ein Abstand von 10 m oder von 5 m, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist.

Darüber hinaus sind im Rahmen der nationalen Zulassung viele Pflanzenschutzmittel mit zusätzlichen Auflagen (z. B. NW 605, NW 606, NW 706, siehe PSM-Kanister bzw. Internetseite des BVL) versehen worden, die über die allgemeingültigen Mindestanforderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung hinausgehen.

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