Die Öko-Regelungen (ÖR) sind freiwillige Fördermaßnahmen, mit denen unter anderem die Biodiversität in der Landwirtschaft gefördert werden soll. Diese können je nach Maßnahme auf Ackerland, Dauergrünland oder in Dauerkulturen angelegt werden.
Sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe können ÖR beantragen. Durch ihren einjährigen Verpflichtungszeitraum bieten sie Flexibilität bei der Planung und Durchführung. Betriebe können insgesamt zwischen sieben verschiedenen ÖR auswählen. Eine besondere Rolle spielt aufgrund der Nässe im Herbst die Anlage freiwilliger Brachen bzw. Blühflächen über die 4 % Konditionalitätenbrachen hinaus. Außerdem wird zum Beispiel die Anlage von Altgrasstreifen auf Dauergrünland, die extensive Dauergrünlandbewirtschaftung oder der Verzicht von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei bestimmten Kulturen, finanziell gefördert.
Vorteile der Öko-Regelungen:
- Einfache Beantragung
- Kurzer Verpflichtungszeitraum
- Attraktive Förderbeträge
- Flexibilität bei Planung und Anlage
Die Beantragung der ÖR kann ohne vorherige Grundantragsstellung erfolgen, sodass es möglich ist, Maßnahmen noch im Frühjahr zu planen, anzulegen und im gleichen Jahr noch eine Auszahlung zu beantragen. Landwirte müssen die Angaben der Flächen mit dem ELAN-Antrag bis zum 15. Mai bei der jeweiligen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW einreichen. Wichtig ist hierbei, die individuellen Förderbedingungen und Zeiträume zu berücksichtigen, denn teilweise müssen bestimmte Vorgaben bereits ab dem 1. Januar des Antragsjahres eingehalten werden.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen ÖR, wie auch zu weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt, finden Sie auf der Internetseite des Teams Biodiversität der Landwirtschaftskammer NRW.
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