In Niedersachsen gibt es aktuell rund 450 Wölfe, die sich auf 43 Wolfsterritorien verteilen: 38 Wolfsrudel, zwei Wolfspaare und vier territoriale (residente) Einzelwölfe (Übersicht).
Fünf Wölfe geschossen
Auffällige Wölfe können in Niedersachsen per naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung entnommen werden. Grundlagen dafür bilden das Bundesnaturschutzgesetz – konkret die im Dezember 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossene Neuregelung für den zulässigen Abschuss von Wölfen (§ 45 a) – und die Niedersächsische Wolfsverordnung, die Ende November 2020 in Kraft getreten ist.
Die Ausnahmegenehmigungen müssen durch eine Naturschutzbehörde des Landkreises oder durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bzw. das Umweltministerium erteilt werden, teilte die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) mit. Auf Basis dieser Rechtslage sind bislang fünf Wölfe geschossen worden.
www.wochenblatt.com/wolfsverordnung
Überführung ins Jagdrecht?
Aktuell gibt es in Niedersachsen Bestrebungen, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen. Dies soll im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Landesjagdgesetzes erfolgen. „Der Wolf wäre dann ein ,Doppelrechtler‘, würde also dem Naturschutz- und Jagdrecht unterliegen“, sagt LJN-Präsident Helmut Damman-Tamke.
„Es wäre dann klar geregelt, wer beispielsweise für einen Wolf zuständig ist, der verletzt im Straßengraben liegt, nämlich der Jagdausübungsberechtigte.“ Nach seiner Auffassung ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Die Forderung der LJN an den Bund lautet daher, den Ländern auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne ein rechtssicheres Bestandsmanagement zu ermöglichen.
Lesen Sie mehr: