Was ändert sich 2022?

Das Porto steigt, die Pfandpflicht gilt für noch mehr Plastikflaschen und einige alte Führerscheine sind bald nicht mehr gültig: Zum Jahreswechsel treten einige neue Regeln in Kraft.

Zum 1. Januar 2022 treten ­einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Unter den Änderungen sind einige Punkte, die sich direkt auf den Alltag aus­wirken. Das gilt besonders für die Neuerungen, mit denen der Umwelt- und Verbraucherschutz vo­rangetrieben werden soll.

Flaschenpfand erweitert

Für viele Einwegflaschen und -dosen gilt die Pfandpflicht schon. Bisher gibt es aber noch einige Ausnahmen. Nun soll das Flaschenpfand ausgeweitet und verallgemeinert werden. Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, die bis zu 3 Litern fassen, sind ab dem 1. Januar 2022 grundsätzlich pfandpflichtig. Das Pfand beträgt dann, auch für Dosen, einheitlich 25 Cent. Auch für Obst- und Gemüsesäfte wie Smoothies wird diese Regelung rechtsverbindlich. Eine Ausnahme gibt es aber weiterhin: Befreit von der Pfandpflicht sind – voraussichtlich bis zum 1. Januar 2024 – Milch und Milchmischgetränke.

Recht auf Updates

Geräte, wie Smartphones und Tablets, sind nur dann funktionstüchtig, wenn die Software auf dem neusten Stand ist. Für Waren mit digitalen Elementen wird es künftig eine Verpflichtung zur Aktuali­sierung geben. Die neue Gewährleistungspflicht soll daher die Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit sicherstellen. Dabei hängt die Dauer der Updatepflicht davon ab, welche Erwartungen der Käufer an das gekaufte Objekt haben kann. Ausschlaggebend ist dafür zum Beispiel der jeweilige Vertrag, die Art und der Zweck des Produkts.

Post erhöht Porto

Die Deutsche Post dreht an der Preisschraube. Der Versand eines Standardbriefs kostet künftig 85 Cent statt bisher 80...