Zum 1. Januar 2022 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Unter den Änderungen sind einige Punkte, die sich direkt auf den Alltag auswirken. Das gilt besonders für die Neuerungen, mit denen der Umwelt- und Verbraucherschutz vorangetrieben werden soll.
Flaschenpfand erweitert
Für viele Einwegflaschen und -dosen gilt die Pfandpflicht schon. Bisher gibt es aber noch einige Ausnahmen. Nun soll das Flaschenpfand ausgeweitet und verallgemeinert werden. Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, die bis zu 3 Litern fassen, sind ab dem 1. Januar 2022 grundsätzlich pfandpflichtig. Das Pfand beträgt dann, auch für Dosen, einheitlich 25 Cent. Auch für Obst- und Gemüsesäfte wie Smoothies wird diese Regelung rechtsverbindlich. Eine Ausnahme gibt es aber weiterhin: Befreit von der Pfandpflicht sind – voraussichtlich bis zum 1. Januar 2024 – Milch und Milchmischgetränke.
Recht auf Updates
Geräte, wie Smartphones und Tablets, sind nur dann funktionstüchtig, wenn die Software auf dem neusten Stand ist. Für Waren mit digitalen Elementen wird es künftig eine Verpflichtung zur Aktualisierung geben. Die neue Gewährleistungspflicht soll daher die Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit sicherstellen. Dabei hängt die Dauer der Updatepflicht davon ab, welche Erwartungen der Käufer an das gekaufte Objekt haben kann. Ausschlaggebend ist dafür zum Beispiel der jeweilige Vertrag, die Art und der Zweck des Produkts.
Post erhöht Porto
Die Deutsche Post dreht an der Preisschraube. Der Versand eines Standardbriefs kostet künftig 85 Cent statt bisher 80 Cent. Eine Postkarte braucht eine 70-Cent- statt einer 60-Cent-Marke. Auch der Versand von Kompakt-, Groß- und Maxibrief sowie Bücher- und Warensendungen wird jeweils um 5 Cent teurer. 15 Cent mehr kostet künftig ein Standard-Einschreiben, nämlich 2,65 €.
Nur noch online nachlösen
Wer einen Fernzug so gerade erwischt und noch kein Ticket gelöst hat, kann das künftig nur noch online nachholen. Beim Schaffner gibt es keine Papiertickets mehr. Bisher verkauften sie nach Angaben der Deutschen Bahn noch etwa 1 % der Tickets. 10 Minuten nach Fahrtantritt haben Reisende Zeit, online eine Fahrkarte zu kaufen.
Verbot von Plastiktüten
Händler dürfen ab 2022 keine leichten Plastiktragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr herausgeben. Bäckereien dürfen ihr Schnittbrot beispielsweise nicht mehr in Plastiktüten verpacken. Die Maßnahme soll die Umwelt schützen. Besonders leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 15 Mikrometern sind aus Hygienegründen von diesem Verbot ausgenommen. Dazu zählen sogenannte „Hemdchenbeutel“, die zum Transport von Obst und Gemüse gebraucht werden. Der Grund: Die Bundesregierung befürchtet, dass Händler sonst noch mehr Waren direkt in Plastik einpacken.
Elektrogeräte entsorgen
Wer ab 1. Januar im Supermarkt oder Discounter einkaufen geht, kann gleich seinen Elektroschrott mitentsorgen. Voraussetzung: Die Ladenfläche beträgt mehr als 800 m2 und der Händler verkauft selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte. Kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 cm, wie Toaster oder elektrische Zahnbürsten, müssen immer zurückgenommen werden. Selbst dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Hingegen müssen größere Geräte, wie Fernseher, nur dann angenommen werden, wenn ein vergleichbares Objekt neu gekauft wird. Auch Onlinehändler sind von dieser Gesetzesänderung betroffen. Beim Ausliefern des neuen Produkts muss den Kunden die Möglichkeit geboten werden, ein entsprechendes Altgerät abzugeben. Die Bedingung dafür ist eine Lagerfläche von 400 m2. Spätestens am 1. Juni müssen die Annahmestellen bei allen Händlern eingerichtet sein.
CO2-Steuer steigt
Der Preis pro Tonne CO2 steigt zum 1. Januar von 25 auf 30 €. Diese neue Stufe der CO2-Bepreisung ist Teil des Plans von Bund und Ländern, den Emissionspreis bis 2025 schrittweise auf mindestens 55, maximal 65 € pro Tonne zu erhöhen. Nach Angaben des ADAC bedeutet das für Autofahrer, dass Diesel und Benzin im nächsten Jahr durchschnittlich 1,5 Cent teurer werden. Die Einnahmen sollen in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden.
Papierführerscheine ade
Deutsche Führerscheine verlieren stufenweise ihre Gültigkeit. Bis zum 19. Januar 2022 müssen zunächst alle Führerschein-Inhaber, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind, ihre Papierlappen abgeben. Diese gelten nicht mehr als fälschungssicher. Für 25 € erhält man beim Straßenverkehrsamt oder bei der zuständigen Führerscheinstelle einen neuen EU-Führerschein. Dazu werden die alte Fahrerlaubnis, der Personalausweis und ein neues Passbild benötigt. Hintergrund ist eine EU-Vorschrift. Sie besagt, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden müssen. Der Stufenplan soll eine Überlastung der Behörden verhindern, da rund 43 Mio. Autofahrer vom Umtausch betroffen sind.
Längere Gewährleistung
Geht ein neues Produkt schon kurz nach dem Kauf kaputt, ist das ärgerlich. Verbraucher haben ab 2022 eine stärkere Position. Die gesetzliche Vermutung wird von sechs Monaten auf ein Jahr erweitert.
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