Mobilität auf dem Land

Rollerführerschein mit 15 Jahren

In NRW dürfen sich nun schon 15-Jährige auf Moped oder Roller schwingen. Das soll vor allem Jugendliche auf dem Land mobiler machen. Was sagen Polizei, Fahrlehrer und Verkehrswacht zu der Änderung?

Wer auf dem Land lebt und noch keinen Autoführerschein hat, steht häufig vor dem Problem: „Wie komme ich von A nach B?“ Busse fahren selten und meist nicht zur gewünschten Zeit. Oft sind die Jugendlichen auf ein Eltern-­Taxi angewiesen: Vater oder Mutter müssen sie zum Sport bringen, zu Freunden in den Nachbarort und wenn es ganz doof läuft, sogar zum Ausbildungsbetrieb.

Die Landesregierung NRW möchte den jungen Menschen und ihren Eltern entgegenkommen und bietet die Möglichkeit, den Führerschein AM, besser bekannt als der Moped- und Rollerführerschein, schon mit 15 Jahren in der Tasche zu haben. So wurde das Mindestalter am 31. Januar dieses Jahres von 16 auf 15 Jahre heruntergestuft.

Damit folgt NRW den ostdeutschen Bundesländern und ist das erste Bundesland im Westen, das der im vergangenen Jahr vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesänderung nachkommt.

Der AM-Führerschein führt an den Verkehr ran

Michael Echelmeyer, Fahrlehrer aus Hörstel im Kreis Steinfurt und Leiter des Fahrlehrerverbandes für den Bezirk Münster, hält das für ­eine gute Idee. „So werden junge Menschen eher an den Straßenverkehr herangeführt“, sagt er. Bisher durften Jugend­liche mit 15 Jahren nur eine sogenannte Prüfbescheinigung für das Mofa machen.

Mofas sollen es maximal aber nur auf 25 km/h bringen. Für Echelmeyer ist es daher ein Gewinn an Mobi­lität. Denn es sei ein Unterschied, ob man mit 25 km/h unterwegs sei oder mit bis zu 45 km/h, wie auf Roller oder Moped. Er sieht vor allem eine Nachfrage bei jungen Leuten auf dem Land – allein schon, weil der öffent­liche Nahverkehr nicht so flächendeckend vorhanden...