Hygieneverordnung und Rechtsfragen für Ferienbauernhöfe
Aktuelle Hinweise für den Re-Start im Landtourismus
Wichtige Informationen für Betreiber von Ferienhöfen für den Neustart in der Corona-Krise: Checkliste „Betriebliche Maßnahmen für einen Re-Start im Landtourismus“, Rechtsfragen und Regelungen des Landes NRW.
Ob reiten, moderne Landwirtschaft entdecken, im Heu schlafen oder in der Region entspannen: Die Ferienhöfe auf dem Land sind das perfekte Urlaubsziel für Familien. Doch die Corona-Krise brachte den Landtourismus 2020 zum Erliegen. Laut Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland (BAG) liegen die Einbußen seit dem Shutdown am 17. März bei 200 Mio. €, 140 000 Betten stehen leer. Im Schnitt fehlen pro Betrieb 20 000 €.
Hygiene- und Abstandsauflagen für Betriebe im Landtourismus
Seit dem 11. Mai dürfen die Beherbergungsbetriebe schrittweise wieder öffnen. Aber: „Die Betriebe müssen strenge Hygiene- und Abstandsauflagen einhalten“, informiert Ute Mushardt, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft.
Folgende Links bieten Betreibern von Ferienhöfen in der Corona-Krise Handlungsempfehlungen der BAG. Die Inhalte stellen keine Rechtsgrundlage dar.
Coronaschutzverordnung des Landes NRW
Auch NRW hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert und die Regeln für Beherbergungsbetriebe am 16. Mai hinzugefügt.
Wenn Urlaubsträume platzen: Durch die Corona-Krise schlittert der Landtourismus in die Krise. Bundesweit fehlen den Ferienhöfen rund 200 Mio. € Umsatz und einheitliche Verordnungen für Hygienekonzepte. Ute Mushardt, Bundesarbeitsgemeinschaft „Urlaub auf dem Bauernhof“, sieht trotz Krise eine Chance für den Landtourismus. Lesen Sie diesen Beitrag im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 21/2020.
Mehr zu dem Thema