Hygieneverordnung und Rechtsfragen für Ferienbauernhöfe

Aktuelle Hinweise für den Re-Start im Landtourismus

Wichtige Informationen für Betreiber von Ferienhöfen für den Neustart in der Corona-Krise: Checkliste „Betriebliche Maßnahmen für einen Re-Start im Landtourismus“, Rechtsfragen und Regelungen des Landes NRW.

Ob reiten, moderne Landwirtschaft entdecken, im Heu schlafen oder in der Region entspannen: Die Ferienhöfe auf dem Land sind das perfekte Urlaubsziel für Familien. Doch die Corona-Krise brachte den Landtourismus 2020 zum Erliegen. Laut Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland (BAG) liegen die Einbußen seit dem Shutdown am 17. März bei 200 Mio. €, 140  000 Betten stehen leer. Im Schnitt fehlen pro Betrieb 20  000 €.

Kontaktver- und Abstandsgebot im Zuge der Corona-Krise treffen den Landtourismus hart. Die Branche hofft auf baldige Lockerung und stufenweise Öffnung der Ferienhöfe.

Hygiene- und Abstandsauflagen für Betriebe im Landtourismus

Seit dem 11. Mai dürfen die Beherbergungsbetriebe schrittweise wieder öffnen. Aber: „Die Betriebe müssen strenge Hygiene- und Abstandsauflagen einhalten“, informiert Ute Mushardt, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft.

Folgende Links bieten Betreibern von Ferienhöfen in der Corona-Krise Handlungsempfehlungen der BAG. Die Inhalte stellen keine Rechtsgrundlage dar.

Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Auch NRW hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert und die Regeln für Beherbergungsbetriebe am 16. Mai hinzugefügt.

Wenn Urlaubsträume platzen: Durch die Corona-Krise schlittert der Landtourismus in die Krise. Bundesweit fehlen den Ferienhöfen rund 200 Mio. € Umsatz und einheitliche Verordnungen für Hygienekonzepte. Ute Mushardt, Bundes­arbeitsgemeinschaft „Urlaub auf dem Bauernhof“, sieht trotz Krise eine Chance für den Landtourismus. Lesen Sie diesen Beitrag im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 21/2020.

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