Handstraußregelung gilt

Möglichst kein Moos aus dem Wald sammeln

Zweige, Moos, Rinden- oder Holzstücke werden gern in Adventsdeko­rationen verwendet. Von einem Waldspaziergang sollte man nur wenig davon mitnehmen. Es ist mit einer Ausnahme verboten, so die SDV.

Das Sammeln von Moos, Rinden, Holzstücken und Zweigen ist im Wald nicht zulässig. Darauf weist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) hin.

In den Landeswaldgesetzen der Bundesländer ist geregelt, dass nur Waldbesitzer über ihren Wald verfügen dürfen.

Ausnahme ist nach Bundesnaturschutzgesetz die sogenannte Handstraußregelung. Diese erlaubt, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf "wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur" mitzunehmen.

Liegt ein Wald im Naturschutzgebiet oder Nationalpark, ist das Mitnehmen von Zweigen, Zapfen und anderem immer verboten.

Mose sind schwer zu bestimmen

Hainmoose, Torfmoose und auch Weißmoose sind vom Aussterben bedroht und stehen unter Naturschutz. Sie dürfen nicht entnommen werden. Da das Bestimmen der Moosarten nicht einfach ist und Verwechslungsgefahr besteht, rät die SDW generell vom Sammeln von Moosen ab. Und wer die Moosarten kennt, sollte nur so viel mitnehmen, dass sich der Bestand regenerieren kann.

Moose haben eine wichtige Funktion im Ökosystem Wald. Sie speichern Wasser, filtern Schadstoffe und bremsen den Oberflächenabfluss. Darüber hinaus sind sie Lebensraum vieler Kleinstlebewesen.

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