Im Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht den § 13b gekippt, der bis dahin für solche Gebiete ein vereinfachtes Verfahren ermöglichte. Betroffen sind geplante Baugebiete mit weniger als 1 ha Fläche, für die Kommunen bereits bis Ende 2022 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet haben. Die Flächen müssen sich direkt an bestehende Baugebiete im Innenbereich anschließen.
Unsicherheit nach Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass der im Jahr 2017 eingeführte § 13b BauGB gegen Europarecht verstößt und nicht mehr angewendet werden darf. Er erlaubte die Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im vereinfachten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung. Der neue § 215a BauGB regelt, dass die Gemeinden eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung durchführen müssen. Falls diese Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen ergibt, muss eine vollständige Umweltprüfung durchgeführt werden. Die sonstigen Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens, wie der Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bleiben bestehen.
Die Koalitionsparteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den befristeten § 13b BauGB nicht weiter zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll – die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt – zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Angespannter Wohnungsmarkt: Bauernverband kritisiert Pläne
Parallel ist die Bundesregierung mit einer weiteren Gesetzesänderung unterwegs: Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten sollen unter anderem Flächen im Außenbereich, die sich direkt an bestehende Baugebiete anschließen, leichter zu Bauland machen können.
Der Deutsche Bauernverband befürchtet in seiner Stellungnahme einen „Wildwuchs im Außenbereich“. Statt auf Flächen dort zu schielen, sollten Kommunen stärker prüfen, welche Flächen im Innenbereich zur Verfügung stehen. Auch um einer Verödung der Ortskerne entgegenzuwirken. Ebenso müsse die Aufstockung bestehender Gebäude in den Orten stärker in Betracht gezogen werden. Sonst drohe den landwirtschaftlichen Betrieben, noch schneller und noch mehr Fläche als ohnehin schon für die Lebensmittelerzeugung verloren zu gehen. Zudem befürchtet der Bauernverband, dass die neuen Baugebiete landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten.
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