Neuregelung beim Recycling

Mehr alte Elektrogeräte sind Elektroschrott

Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes traten Mitte August 2018 in Kraft. Jetzt zählen auch blinkende Turnschuhe oder Spiegelschränke mit fest eingebauter Beleuchtung Elektroschrott. Verbraucher sind verpflichtet, diese fachgerecht zu entsorgen.

Egal ob blinkende Turnschuhe, Badezimmerschränke mit fest eingebauter Beleuchtung oder Tresore mit elektrischem Schloss: Seit Mitte August 20018 zählen auch diese Gegenstände zum Elektroschrott. Denn es traten Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft, in dem die Entsorgung und die Verwertung von Elektrogeräten geregelt sind. Künftig gelten sehr viel mehr Haushaltsgeräte und Gebrauchsgegenstände als Elektrogeräte und müssen recycelt werden. Verbraucher sind verpflichtet, sie bei den Sammelstellen von Städten und Gemeinden oder bei großen Elektrohändlern abzugeben. Der Rücknahmeservice ist kostenlos. Darauf weist die Verbraucherzentrale in Rheine hin.

Das Kriterium für den "neuen" Elektroschrott: Sind die Elektroteile mit dem Gegenstand fest verbunden, nicht austauschbar oder nur unter großer Anstrengung und nicht ohne Beschädigung austauschbar, gehört der komplette Artikel in die Elektro-Altgeräte-Sammlung. Am besten Batterien vorher entnehmen und diese getrennt entsorgen.

Sind die Elektro-Elemente nicht fest installiert und lassen sich mit wenigen Handgriffen abmontieren, dann müssen die Elektro-Teile einzeln an den Sammelstellen abgegeben werden. Dazu zählen beispielsweise der Naben-Dynamo am Fahrrad oder die Beleuchtung im Wohnzimmerschrank.

Zu erkennen sind Elektroteile, die nicht in den Hausmüll dürfen, an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt oder der Verpackung. Aber auch Gegenstände mit Elektronik, die nicht gekennzeichnet sind, müssen in den Elektroschrott.