Neuerungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bremse für Biomasse - Schub für Eigenleistung

Die Förderbedingungen der BEG haben sich geändert. Wer eine neue Biomasseheizung fördern lassen will, muss gleichzeitig Solarthermie oder Wärmepumpe nutzen. Eigenleistung wird attraktiver.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Bedingungen für die Förderung von Biomasseanlagen und Wärmepumpen im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Biomasseheizungen, in der Regel mit Scheitholz, Hackschnitzeln oder Pellets bestückt, werden nur noch in engen Grenzen gefördert. Sie müssen dafür mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert werden. Bilanziell müssen diese Anlagen mindestens die Trinkwassererwärmung decken können.

Weniger Feinstaub

Der maximale Feinstaubausstoß förderfähiger Anlagen liegt nun bei 2,5 mg/m³ Rauchgas. Das macht elektrostatische Filtersysteme erforderlich. Ferner wird gefordert, dass Biomasseheizungen nun ­einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 % aufweisen (vorher 78 %). Dieser Wert beschreibt die Energie­effizienz von Heizungsanlagen. Der bisherige Innovationsbonus entfällt.

Wärmepumpen mit Anzeige

Grundsätzlich gilt zudem:

  • Bei fossilen Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, wird keine Optimierung mehr gefördert.
  • Bei einer Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das zu versorgende Gebäude nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.
  • Nach einem Heizungsdefekt können Fördermittel für die...


Mehr zu dem Thema