Die Änderungen betreffen insbesondere die Bedingungen für die Förderung von Biomasseanlagen und Wärmepumpen im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Biomasseheizungen, in der Regel mit Scheitholz, Hackschnitzeln oder Pellets bestückt, werden nur noch in engen Grenzen gefördert. Sie müssen dafür mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert werden. Bilanziell müssen diese Anlagen mindestens die Trinkwassererwärmung decken können.
Weniger Feinstaub
Der maximale Feinstaubausstoß förderfähiger Anlagen liegt nun bei 2,5 mg/m³ Rauchgas. Das macht elektrostatische Filtersysteme erforderlich. Ferner wird gefordert, dass Biomasseheizungen nun einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 % aufweisen (vorher 78 %). Dieser Wert beschreibt die Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Der bisherige Innovationsbonus entfällt.
Wärmepumpen mit Anzeige
Grundsätzlich gilt zudem:
- Bei fossilen Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, wird keine Optimierung mehr gefördert.
- Bei einer Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das zu versorgende Gebäude nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.
- Nach einem Heizungsdefekt können Fördermittel für die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik beantragt werden.
- Förderfähige Wärmepumpen müssen ab sofort mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Ausnahme: Bei Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen, müssen die Wärmemengen gemessen werden.
- Ab dem 1. Januar 2024 sinken sukzessive die Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen.
- Auch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten nun den Effizienzbonus von 5 %.
- Die Mindestarbeitszahl geförderter Wärmepumpen muss rechnerisch einen Wert von mindestens 2,7 erreichen, ab 2024 von 3,0. Die Anforderungen an die Energieeffizienz von geförderten Geräten steigen dann ebenfalls.
Gebäude- und Wärmenetze
Das BEG setzt auch beim Anschluss an ein nicht öffentliches Wärmenetz („Gebäudenetz“) oder ein öffentliches Fernwärmenetz („Wärmenetz“) Anreize für einen möglichst geringen Biomasseeinsatz.
- Bei Gebäudenetzen mit maximal 25 % Biomasse für die Spitzenlast bleibt der Fördersatz bei 25 %. Für Netze mit bis zu 75 % Biomasse sinkt der Fördersatz auf 20 %. Geförderte Gebäudenetze müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden.
- Biomasseanlagen in Gebäudenetzen sind nur in Zusammenhang mit anderen erneuerbaren Energien förderfähig. Deren Anteil an der Wärmemenge muss mindestens 25 % betragen.
- Der Anschluss an ein Gebäudenetz wird weiter mit 25 % bezuschusst. Der Fördersatz für den Anschluss an ein Wärmenetz steigt von 25 auf 30 %.
Weitere Infos einholen
Zuschüsse gibt es auch in Zukunft für eine Reihe weiterer Maßnahmen, zum Beispiel die Dämmung der Gebäudehülle. Weitere Infos dazu sind online zu finden.
Eigenleistung wird attraktiver
Wer selbst dämmt, die Fenster tauscht oder eine neue Heizung einbaut, kann ab sofort im Rahmen des BEG Materialkosten fördern lassen. Das ist eine Reaktion auf den Handwerkermangel, allerdings auch an einige Bedingungen geknüpft.
- Je nach Maßnahme muss entweder ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen. Außerdem muss er bestätigen, dass die Materialkosten korrekt aufgeführt sind.
- Der Zuschuss bewegt sich je nach Art der Maßnahme zwischen 10 und 40 % der förderfähigen Kosten.
- Materialkosten sind nur dann förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Außerdem muss auf der Rechnung der Name des Antragstellers ausgewiesen werden. Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgefertigt sein.
- Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung sind nicht förderfähig.
- Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2023 in den Förderprogrammen BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) gestellt werden. Es gelten die gleichen Förder- und Rahmenbedingungen wie bei einer Umsetzung mit einem Fachbetrieb.
Lesen Sie mehr: