Behandlungsfehler

Wenn Ärzte Fehler machen

Nicht immer entsprechen die Ergebnisse medizinischer Behandlungen den Erwartungen der Patienten. Auf Schadensersatz können sie aber nur hoffen, wenn tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt.

Ein Arzt ist nicht dafür verantwortlich, einen Patienten gesund zu machen. Er muss aber fachlich richtig handeln. Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt vom fachlichen Standard abgewichen ist. Bei ­einem Behandlungsfehler muss der Patient nicht nur nachweisen, dass Fehler gemacht wurden, ­sondern auch, dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist und dass dieser ursächlich auf dem Fehler beruht, erklärt Juristin Anne-Dorothee Speck von der Unab­hängigen Patientenberatung Deutschland GmbH.

Patientenakte besorgen

Entspricht ein Therapieergebnis nicht den Erwartungen, liegt nicht immer ein Behandlungsfehler vor. Wichtig ist, dass sich Patienten zum Beispiel vor einer Operation gut informieren. „Willigen Sie nur in eine Operation ein, wenn Sie alles verstanden haben. Sie müssen sich über die Risiken und die Alterna­tiven im Klaren sein“, rät Anne-Dorothee Speck.

Ist ein Patient mit dem Ergebnis einer Operation oder einer Therapie nicht zufrieden, sollte er zunächst das Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen. Besteht der Verdacht, dass in der Behandlung Fehler gemacht wurden, sollte der Geschädigte ein Gutachten erstellen lassen. Wesentliche Grundlage dafür ist die Patientenakte, von der sich der Patient eine Kopie aushändigen lassen sollte. Der Arzt bzw. das behandelnde Krankenhaus ist zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet. Hilfreich kann es außer­dem sein, ein Gedächtnisprotokoll über den Behandlungsverlauf anzufertigen.

Gutachten...