Die Praxis zeigt immer wieder: Menschen mit Pflegebedarf bzw. deren Angehörige scheuen oft davor, einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Das hat häufig mehrere Gründe. Meist dauert es, bis sich Menschen eingestehen können, dass sie einen Hilfebedarf haben. Andere möchten keine fremden Personen in ihrem Haushalt haben bzw. ihnen mit den Tätigkeiten darin nicht „zur Last“ fallen“. Und manchmal besteht Unsicherheit darüber, wie eine professionelle Hilfe finanziert kann.
In der Regel lassen sich diese Vorbehalte jedoch klären und überwinden und ein ambulanter Pflegedienst kann gesucht werden. Anschriften von Pflegediensten in der Nähe sind über die Pflegekassen oder in Pflegestützpunkten erhältlich. Hilfreich sind oft auch Tipps aus dem Nachbar- und Bekanntenkreis. Nach Möglichkeit sollten Leistungen der Pflegedienste verglichen werden, denn diese können durchaus unterschiedlich sein. Doch worauf kommt es dabei an?
Zunächst den Bedarf ermitteln
Wichtig ist zunächst einmal genau zu klären, welche Unterstützung überhaupt erforderlich ist. Ist diese bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Betreuung notwendig? Im zweiten Schritt ist zu überlegen, welche Hilfe durch Angehörige und welche durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden können und sollen.
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Ab Pflegegrad 2 bestehen Ansprüche etwa auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, auf Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen und einiges mehr. Mit der Pflegekasse sollte geklärt werden, welche Kosten diese in welcher Höhe übernimmt.
Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 125 € als sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden und für ihn müssen Rechnungen vorgelegt werden. Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann trotzdem einen Pflegedienst beauftragen, muss dies jedoch weitgehend selbst bezahlen.
Anspruch auf Pflegeleistungen vorab klären
Ein geeigneter Pflegedienst ist der, der die erforderlichen Hilfen anbieten oder vermitteln kann. Für Hilfen bei der Haushaltsführung können ambulante Betreuungsdienste oder ambulante Pflegedienste beauftragt werden. Manche Intensiv-Pflegedienste haben sich beispielsweise spezialisiert etwa auf die Pflege von Kindern oder beatmeten Patienten.
Ist ein Anbieter in die engere Wahl gekommen, sollte dieser bei einem Hausbesuch ausführlich über seine Leistungen informieren und beraten. Geklärt werden sollte auch, ob der Pflegedienst individuelle Bedürfnisse erfüllen kann, wie etwa den Wunsch nach Einhaltung bestimmter Pflegezeiten oder nach möglichst einer Pflegeperson ohne ständigen Wechsel – Bezugspflege genannt. Auch die Nachfrage, welche Leistungen von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden und welche von Hilfskräften, ist legitim. Wichtig ist oft, eine Kontaktperson genannt zu bekommen, die Wünsche und Beschwerden entgegennimmt. In einem Erstgespräch können all diese Punkte geklärt werden.
In einem Erstgespräch werden dann relevante Stammdaten, Diagnosen und Medikamente aufgenommen. Der Hilfebedarf wird eingeschätzt und über die bestehenden Risiken, wie etwa Sturzrisiken, aufgeklärt. Gemeinsam wird dann besprochen, welche Pflegeleistungen gewünscht sind, wie etwa eine große Grundpflege mit Duschen oder die tägliche kleine Grundpflege am Waschbecken.
Auch die Behandlungspflege, wie beispielsweise die Gabe von Medikamenten oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, kann vom ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Wird diese durch den Hausarzt verordnet, kann der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Den Kostenvoranschlag lesen können
Pflegeleistungen rechnet der Pflegedienst über ein spezielles Abrechnungsverfahren – den Pflegesach- oder Kombinationsleistungen – direkt mit der Pflegekasse ab. Lassen Sie sich das Verfahren erklären und je nach dem, welche Leistungen in Anspruch genommen werden sollen, ein individuelles Angebot erstellen. Einen solchen beispielhaften Monatskostenvoranschlag für eine Person mit Pflegegrad 2 zeigt die Tabelle.
689€ werden dabei von der Pflegekasse über den Pflegesachleistungsanspruch bezuschusst. Ein Eigenanteil von 23,18 € ist in der Beispielrechnung zu selbst zu zahlen.
Beim Erstgespräch schaut der Pflegedienst ferner, ob die Pflegesituation sichergestellt ist, der Pflegegrad der richtige ist und er berät bei notwendiger Höhergruppierung des Pflegegrades. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen der Pflegedienst wohlwollend zur Seite steht und Ihnen all benötigte Unterstützung zukommen lässt.
Tipps
Die Verbraucherzentrale hält noch weitere Tipps zum Pflegevertrag parat:
- Schließen Sie einen Pflegevertrag schriftlich ab;
- Er sollte genau enthalten wann, wie oft und zu welchem Preis welche konkreten Leistungen der Pflegedienst erbringen muss;
- Mündliche Vereinbarungen im Vertrag schriftlich festhalten;
- Legen Sie im Vertrag eine möglichst lange Kündigungsfrist durch den Pflegedienst fest, damit genügend Zeit bleibt, einen neuen Pflegedienst zu suchen.
- Lassen Sie sich sofort nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages geben.
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