Elektronisches Rezept

Das E-Rezept kommt später

Statt des rosafarbenen Papierrezepts sollte es in Arztpraxen ab dem 1. Januar 2022 nur noch das elektronische Rezept geben. Die verpflichtende Einführung lässt nun aber doch noch auf sich warten.

Das elektronische Rezept, auch E-Rezept genannt, sollte eigentlich verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 das bekannte rosafarbene Papierrezept ablösen. Daraus wird zunächst aber noch nichts. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat stattdessen beschlossen, die Testphase, die ursprünglich am 31. Dezember 2021 enden sollte, zunächst fortzusetzen.

Die bisherigen Tests des E-Rezepts seien aufgrund der geringen Teilnehmerzahl nicht ausreichend. Einen neuen, konkreten Zeitplan zur Einführung des E-Rezepts gibt es derzeit noch nicht, erklärt eine Sprecherin des Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Die Einführung solle laut BMG „schnellstmöglich“ erfolgen.

QR-Code statt Papierausdruck

Wie aber soll das E-Rezept funktionieren? Wie bisher erstellt die Arztpraxis die Verordnung im Praxisverwaltungssystem. Diese wird aber anschließend nicht mehr auf rosafarbenem Papier ausgedruckt und vom Arzt händisch unterschrieben. Stattdessen signiert der Arzt sie digital. Danach werden die Rezeptdaten auf einem zentralen Server in der Telematikinfrastruktur abgelegt und gespeichert.

Der Patient bekommt einen QR-Code auf sein Smartphone. Hat er keines, druckt die Praxis den Code auf Papier aus. Um das Rezept einzusehen oder digital an eine Apotheke zu übermitteln, benötigt der Patient eine spezielle App. Diese wurde von der Gematik GmbH entwickelt, die auch schon für die elektronische Gesundheitskarte zuständig war. Die App hat den Namen „Das E-Rezept“ und ist schon jetzt bei GooglePlay bzw. in der App-Gallery (Android) und im App-Store (iOS) kostenlos verfügbar. Die Gematik GmbH verspricht den Patienten darüber einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu den Rezeptdaten.

Ohne eine gesonderte Anmeldung lassen sich mit der App lediglich Rezepte digital übermitteln und in der Apotheke einlösen. Dort wird der QR-Code eingescannt. So erhält die Apotheke Zugriff auf das E-Rezept und kann das Medikament ausgegeben.

Zusätzliche Funktionen nach der Anmeldung

Wenn sich der Nutzer bei der App anmeldet, stehen ihm weitere Funktionen zur Verfügung. Beispielsweise soll er zusätzliche Inhalte des E-Rezepts zur Einnahme und Dosierung einsehen können. Außerdem soll er die Möglichkeit haben, über die App bei einer oder mehreren Apotheken anzufragen, ob das Medikament vorrätig ist, oder welche Alternativen es gibt. Auch eine Zustellung über den Botendienst der Apotheke soll sich über die Funktion regeln lassen.

Für die Anmeldung ist die elektronische Gesundheitskarte und eine dazugehörige Geheimnummer (PIN) erforderlich. Die Gesundheitskarte muss dafür jedoch über eine NFC-Funktion verfügen. Ob das der Fall ist, lässt sich leicht überprüfen: Unterhalb der Deutschlandfarben muss eine sechsstellige Nummer stehen. Ist das nicht der Fall oder hat der Versicherte keine PIN für seine Gesundheitskarte, sollte er sich an seine Krankenkasse wenden.

Wer Medikamente bei einer Versandapotheke bestellen möchte, kann künftig entweder den Papierausdruck an die Versandapotheke schicken, oder das E-Rezept digital übermitteln und die Medikamente im Webshop der Apotheke bestellen.

Nähere Informationen zum E-Rezept hat die Gematik GmbH hier bereitgestellt.

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