Zahnarzt

Bei zahnärztlichen Leistungen Geld sparen

Eine Behandlung in der Zahnarztpraxis kann teuer werden. Dabei sind viele zahnärztliche Leistungen über die Krankenkasse abgedeckt. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für Vorsorge und Behandlung.

  • Für Erwachsene sind zwei Kon­trolluntersuchungen und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr kostenlos. Eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) hingegen müssen erwachsene Patienten selbst zahlen, sie kostet etwa 100 €. Viele Krankenkassen bieten freiwillig Zuschüsse an. Der Nutzen einer PZR ist wissenschaftlich allerdings nicht ausreichend belegt, vor allem nicht für Menschen mit guter Mundhygiene.
  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Zahnfüllung. Zur Basis­therapie zählen Amalgam im Seitenbereich und Komposit (Kunststoff) im Frontbereich. Kinder unter 15 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten bei Bedarf auch im Seitenzahnbereich zahnfarbene Füllungen auf Kassenkosten.
  • Bei Zahnersatz sollten Patienten jeweils die Kosten für eine preiswerte, eine mittlere und ­eine teure Lösung erfragen und Preise bei verschiedenen Zahnärzten vergleichen. Am güns­tigsten ist die Kassenleistung, die sogenannte Regelversorgung. Die Kasse übernimmt bei Kronen, Brücken oder Prothesen rund 60 % der Kosten für die Regel­versorgung, bei einem gut geführten Bonusheft bis zu 75 %. Über die Härtefallregelung bekommen zum Beispiel die Bezieher von Sozialhilfe, BAföG oder Grundsicherung im Alter die Kosten für die Regelversorgung komplett bezahlt.
  • Treten Mängel an einer Füllung auf, an dem der Patient keine Schuld trägt, sind Zahnärzte gesetzlich zur kostenlosen Nachbesserung oder Neuanfertigung verpflichtet. Diese Gewährleistungspflicht gilt auch für Zahnersatz, und zwar zwei Jahre lang und nur bei dem Zahnarzt, der die Arbeit eingesetzt hat.
  • Eine spezielle Früherkennungsuntersuchung auf Parodontitis, der Parodontale Screening Index (PSI), ist alle zwei Jahre Kassenleistung. Bei Parodontitis zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die akute Therapie, diese muss jedoch bei der Kasse beantragt werden. Danach haben Versicherte für zwei Jahre einen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge (UTP). Je nach Patientenrisiko und Schwere der Erkrankung bezahlt die Kasse bis zu drei Nachsorgesitzungen pro Jahr.

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